Nach "Verfahrensvereinbarung":Beschlagnahmung der Gurlitt-Sammlung aufgehoben

Im Fall Gurlitt steht auch die Staatsanwaltschaft einer gütlichen Regelung nicht mehr im Wege: Nachdem sich der Kunstsammler mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern geeinigt hat, wie mit seinen Bildern verfahren werden soll, hat die Behörde nun deren Beschlagnahmung aufgehoben.

Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt soll seine Bilder zurückbekommen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme der Werke am Mittwoch auf. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die rechtliche Situation sei neu bewertet worden. "Das Ermittlungsverfahren selbst ist noch nicht beendet", hieß es in der Mitteilung allerdings weiter.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 28. Februar 2012 insgesamt 1280 Bilder aus der Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seit mehr als zwei Jahren unter Verschluss gehalten. Rund 500 stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein.

Gurlitts Anwälte hatten im Februar beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung eingelegt.

Anfang dieser Woche unterschrieben der 81 Jahre alte Kunstsammler und seine Anwälte dann einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern, wie mit den Bildern weiter zu verfahren sei.

Cornelius Gurlitt ist der Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der während des Dritten Reiches unter bislang unvollständig geklärten Umständen eine große Kunst-Sammlung zusammengetragen hatte. Cornelius Gurlitt erklärte sich mittlerweile bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben.

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