Musikdownloads:Sing dich arm

1.546.667 Downloads für den Mindestlohn: Kein Musiker bei Verstand erhofft sich im Jahr 2010 noch, mit dem Vertrieb seiner Musik im Netz das große Geld zu machen.

J.-C. Rabe

Kein Musiker, der bei Verstand ist, erhofft sich im Jahr 2010 noch, allein mit dem Vertrieb seiner Musik über das Netz das große Geld zu machen. Das Internet wird genutzt, um bekannt zu werden und dann vielleicht einen Plattenvertrag zu ergattern oder wenigstens an Live-Konzerten verdienen zu können. Wie klein das Geschäft mit Musik im Netz jedoch wirklich ist, darüber wird gern geschwiegen.

Die gute alte Schallplatte: Mit dem Verkauf von Musik im Internet lässt sich nur schwer Geld verdienen. (Foto: Foto: dpa)

Mitarbeiter der Internet-Seite informationisbeautiful.net haben sich anlässlich des in Großbritannien soeben verabschiedeten Digital Economy Act gegen Musikpiraterie nun die Mühe gemacht auszurechnen, wie oft ein Künstler Songs oder Alben im Netz verkaufen müsste, um auf den amerikanischen Monatsmindestlohn von 1160 Dollar zu kommen. Sollte man also nicht schon ernüchtert sein, was Verdienste im Internet betrifft - jetzt könnte es so weit sein.

Bei iTunes oder Amazon etwa, den populärsten Online-Musikshops, müsste ein einzelner Song 12 889-mal heruntergeladen werden, um seinem Schöpfer den Mindestlohn zu bringen. Vom Kaufpreis von 99 Cent erhält er dort vermutlich nur rund neun Cent. Ein Album bei iTunes, von dessen Preis von 9,99 Dollar um die 90 Cent an den Künstler gehen, müsste 1289-mal gekauft werden. Völlig aussichtslos ist der Vertrieb über Stream-Dienste oder Internet-Radios. Last.fm etwa zahlt zwar für jeden einzelnen gespielten Song - laut informationisbeautiful.com aber nur 0,00075 Cent. Den Mindestlohn hätte man also erst zusammen, wenn der Song in einem Monat 1 546 667-mal abgerufen würde.

© SZ vom 20.4.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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