Musik - Berlin:Gericht: Staatsoper darf Kaninchen im "Ring" aufbieten

Musik - Berlin: Hell erleuchtet ist der Eingangsbereich der Staatsoper unter den Linden. Foto: Paul Zinken/dpa/Symbolbild
Hell erleuchtet ist der Eingangsbereich der Staatsoper unter den Linden. Foto: Paul Zinken/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa) - Bei den Aufführungen von Richard Wagners "Ring des Nibelungen" an der Staatsoper Berlin dürfen lebende Kaninchen auf der Bühne sein. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag und wies damit einen Eilantrag eines Tierschutzvereins zurück (Az VG 17 L 245/22). Zwar sei der Einsatz von Tieren bei derartigen Veranstaltungen untersagt, wenn das für sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sei, heißt es in dem Beschluss. Der Antragsteller habe aber nicht in ausreichender Weise glaubhaft gemacht, dass diese Voraussetzungen im konkreten Fall gegeben seien.

Richard Wagners "Ring des Nibelungen" gleicht im Original einem Zoo-Gehege. Das Tier-Aufkommen auf der Bühne des in vier Opern rund 16 Stunden umfassenden Werks reicht laut Libretto von Kröte über Waldvogel, Bär, mehrere Rosse bis hin zum Drachen.

In seine Inszenierung an der Staatsoper Unter den Linden hatte Regisseur Dmitri Tcherniakov eigentlich mehr als 30 Meerschweinchen und Kaninchen eingebunden. Nach Protesten der Tierrechtsorganisation Peta verringerte die Staatsoper die Zahl der beteiligten Tiere auf 20 Kaninchen. In ihren Käfigen symbolisieren sie im "Rheingold" und in der "Walküre" ein Forschungslabor in der Götterburg Walhall.

Der "Ring" läuft an der Bühne seit Anfang Oktober. Am Wochenende sind "Rheingold" und "Walküre" - mit Kaninchen - zum letzten Mal im laufenden Jahr zu sehen. Für die Wiederaufnahme des "Ring" im April 2023 will die Staatsoper "eine alternative Lösung" ohne Tiere finden, wie eine Sprecherin mitteilte. Peta forderte die Oper erneut auf, bei ihrem Programm komplett vom Einsatz von Tieren abzusehen.

Nach Einschätzung des Gerichts ist ein vom Kläger eingereichtes Gutachten zwar plausibel, wonach Kaninchen in den Käfigen wegen fehlender Rückzugsmöglichkeiten besonderem Stress bei den Aufführungen ausgesetzt sind, sie sogar "in Angst und Schrecken versetzt" würden. Andererseits habe sich die Amtstierärztin des Berliner Bezirks Mitte bei den Generalproben ein eigenes Bild verschafft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsatz der Tiere aus ihrer Sicht insgesamt akzeptabel sei.

Die Kaninchen seien demnach nur etwa 15 Minuten auf der Bühne, so das Gericht. Keiner der Mitwirkenden dürfe an ihre Käfige stoßen oder sich dagegen lehnen. Zudem sei die Lautstärke der Musik auf der Bühne leiser als im Zuschauerraum. Dieser Stellungnahme der Veterinärin sei bei der Beurteilung des Falls "ein besonderes Gewicht beizumessen".

Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

© dpa-infocom, dpa:221027-99-282869/4

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