Michel Houellebecq hat auch den zweiten Prozess gegen die Veröffentlichung des Sex-Films "Kirac 27" verloren. Das berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP. Der Film, der Houellebecq beim Sex mit jüngeren Frauen zeigt, darf damit gegen dessen Willen veröffentlicht werden.
Um das zu verhindern, hatte der französische Autor zuvor eine Klage gegen den Produzenten von "Kirac 27", Stefan Ruitenbeek aus dem Künstlerkollektiv Kirac, eingereicht. Diese Klage wurde am Dienstagnachmittag von einem Amsterdamer Gericht mit der Begründung zurückgewiesen, dass der von dem Autor unterzeichnete Vertrag "unausgeglichen, aber nicht ungültig" sei. Auch sei es "unverständlich, warum Houellebecq an den Aufnahmen mitgewirkt hat, wenn er die Vereinbarung wirklich problematisch fand". Außerdem hätte der Kläger zwischen der Vertragsunterzeichnung und den Aufnahmen genügend Zeit gehabt, sein Mitwirken an dem Film zu verweigern.
Er wusste nicht, was er tat? Das lässt das Gericht in Amsterdam nicht gelten
Houellebecq hatte vor Gericht die Gültigkeit seines Vertrags mit Kirac angefochten und erklärt, er sei während der Dreharbeiten des Films depressiv gewesen. Zudem sei er bei Vertragsunterzeichnung müde und betrunken gewesen und habe nicht gewusst, "worauf er sich eingelassen hat". Das Urteil war für Houellebecq "sehr enttäuschend", erklärte seine niederländische Anwältin Jacqueline Schaap gegenüber AFP.
Es war bereits die zweite Klage, die der Autor erfolglos gegen das Künstlerkollektiv Kirac eingereicht hatte. Zuvor hatte ein französischer Richter im Februar entschieden, der im Januar veröffentlichte Trailer von "Kirac 27" verletze nicht Houellebecqs Privatsphäre. Trotzdem wurde die ursprünglich für den 11. März geplante Premiere des Films auf unbestimmte Zeit verschoben.