Süddeutsche Zeitung

Moral und Öffentlichkeit:Bei "öffentlichem Ansehensverlust" droht der Rauswurf

  • Verlage schreiben ihren Autoren wieder regelmäßiger sogenannte "Moralklauseln" in die Verträge.
  • Sollte der Vertragspartner zum "Gegenstand öffentlichen Ansehensverlustes, Abscheus oder Skandals" werden, droht der Rauswurf.
  • Kritiker sprechen von einer neuen Ära politisch-moralischer Zensur auf den Schwingen einer Bewegung gegen sexualisierten Machtmissbrauch. Andere begrüßen den Schritt als wichtigen Kulturwandel.

Von Meredith Haaf

Während man sich hierzulande im Jahr zwei seit "Me Too" schon damit zufrieden gibt, wenigstens mehr Bewusstsein für sexistische Tiefenstrukturen aufzubringen, hat sich die amerikanische Kulturlandschaft eine Selbstfindung in Sachen Sexualität und Wahrheit verordnet. Eine Folge ist, dass reihenweise einflussreiche Männer aus dem Rampenlicht zurück und zum Teil auch vor Gericht treten haben müssen. Weniger aufsehenerregend, aber mindestens so bemerkenswert, ist eine Entwicklung, die sich im etwas weniger glamourösen Verlagsgeschäft abspielt. In Verträgen mit Autoren und Autorinnen werden immer häufiger sogenannte "Morality Clauses" eingefügt.

Es handelt sich dabei um standardisierte Klauseln, die von der oder dem Vertragsnehmenden ein Verhalten "im Einklang mit der öffentlichen Moral" verlangen. Verlage wie Penguin Random House oder Simon & Schuster verfolgen diese Praxis schon seit einiger Zeit, inzwischen sollen selbst große Literaturagenturen zunehmend dazu übergehen. Grund dafür ist die gestiegene Sensibilität der Öffentlichkeit gegenüber sexualisiertem Machtmissbrauch - und das damit einhergehende Geschäftsrisiko, das ein Autor mit Übergriffigkeitsgeschichte darstellt.

So berichten es verschiedene amerikanische Publizisten und Medien, unter anderem die New York Times. Insbesondere das große Verlagshaus Condé Nast, das Titel wie Vogue, GQ oder auch den New Yorker veröffentlicht, steht in der Kritik: Auch freie Journalistinnen und Journalisten, die mit dem Verlag zusammenarbeiten, bekommen Rahmenverträge vorgelegt, die Moralklauseln enthalten. Darin behält sich Condé Nast vor, das Verhältnis nach eigenem Ermessen zu beenden, sollte der Vertragspartner zum "Gegenstand öffentlichen Ansehensverlustes, Abscheus oder Skandals" werden. Die New York Times zitierte dazu unter anderem Masha Gessen, die eine Kolumne für den Online-Auftritt des New Yorkers schreibt und sich nach eigener Aussage weigerte, einen solchen Vertrag zu unterschreiben.

Als Urknall gilt der Skandal um den beliebten Stummfilmstar Roscoe "Fatty" Arbuckle

Das klingt zunächst nach fortgeschrittener Sittenwächterschaft, und - für ein Pressehaus besonders gravierend - nach Gängelung der Redefreiheit: Wie sollen gerade Kolumnistinnen oder Reporter frei arbeiten, wenn sie durch missliebige Äußerung potenziell "Gegenstand öffentlichen Ansehensverlustes" werden könnten? Und das in einer recht extremistischen amerikanischen Öffentlichkeitskultur, die ihre Nachrichten am liebsten mit einem ordentlichen Schuss Skandalsoße genießt. Es wirkt so, als solle hier ein Regime der Korrektheit errichtet werden, das zum Missbrauch von Verlagsmacht gegenüber der ökonomisch doch tendenziell verletzlichen Gruppe der Autoren einlädt.

Kritiker sehen eine neue Welle "moralischer Panik", und ein Instrument zur politischen Kontrolle. Assoziationen werden geweckt zu den Moralklauseln, die in den Zwanzigerjahren in Hollywood eingeführt wurden, um die großen Filmstudios vor allzu skandalösen Eskapaden ihrer Stars zu schützen. Als Urknall gilt der Skandal um den extrem beliebten Stummfilmstar Roscoe "Fatty" Arbuckle. Nach einer exzessiven Party wurde er der brutalen Vergewaltigung einer jungen Frau beschuldigt, die zu ihrem Tod führte. Seine Filme durften nicht mehr gezeigt werden, was seinem Studio natürlich hohe Verluste bescherte. Obwohl Arbuckle in drei Verfahren frei gesprochen wurde, entfachte der Hearst-Medienkonzern eine massive, jahrelange Kampagne, um den Verdacht aufrechtzuerhalten. Arbuckles Karriere war ruiniert. Danach begannen die großen Studios, ihren Beschäftigten "Morality Clauses" in die Verträge zu schreiben. Das Modell wurde bald von der Geldmaschine Profisport übernommen. Auch der alkohol- und frauenverliebte Baseball-Star Babe Ruth bekam von seinem Verein mit einer lukrativen Gage die Auflage, sich zu zügeln.

Doch was "öffentliche Moral" bedeutet, ist auch immer eine Frage der Perspektive: Nachdem eine Gruppe von Filmemachern, die sogenannten Hollywood Ten, sich während der Kommunistenverfolgung der Fünfzigerjahre geweigert hatte, vor dem McCarthy-Ausschuss auszusagen, nutzten Studiobosse die "Morality Clauses", um ihnen die Beschäftigung aufzukündigen. Aus dem Arbuckle-Skandal erwuchs der Wille der gesamten Branche zur Zügelung, der im sogenannten Hays Code mündete: Mit diesem Regelwerk verpflichteten sich die Studios über Jahrzehnte, keine vermeintlich verderblichen Handlungen wie etwa außerehelichen oder homosexuellen Sex darzustellen. Der Code war eine besonders effektive Form der Selbstüberwachung: Ab 1934 übernahm ihn die staatliche Zensurbehörde als Arbeitsgrundlage.

Droht also eine neue Ära politisch-moralischer Zensur auf den Schwingen einer Bewegung gegen sexualisierten Machtmissbrauch? Das Unbehagen ist groß angesichts der juristisch kaum zu haltenden Formulierung des "öffentlichen Abscheus", in anderen Verträgen ist von "moralischer Verwerflichkeit" die Rede. Aus dieser Perspektive erscheint die Moralklausel als Ausgeburt der Diskurshölle.

Die Autorin und Juristin Jacqui Lipton sieht es gelassener: "Diese Klauseln sind reine Symbolpolitik - es geht den Verlagen hier nur darum, sich abzusichern", sagt sie. Lipton vertritt Autoren häufig, sie kennt das Vokabular der Verträge: "Kein Verlag gibt einem Autor heute noch einen Vertrag, aus dem er nicht herauskommt." Dazu brauche es die vagen Moralklauseln eigentlich nicht. Das zeigten auch jüngste Fälle, wie etwa der von James Dashner, dem Autor der überaus erfolgreichen Jugendbuch-Reihe "Maze Runners", dessen Agent sich nach diversen Anschuldigungen des "sexuellen Fehlverhaltens", wie es in Amerika heißt, öffentlichkeitswirksam von ihm trennte. Lipton sagt, sie begrüße die Klauseln eigentlich, weil sie den gewünschten Kulturwandel beschleunigten: "Was wir im Umgang voneinander erwarten, verschiebt sich - und die Verlage tragen dem einfach Rechnung. Sie wollen als Akteure gesehen werden, die keine Übergriffigkeit tolerieren, da geht es eher um Public Relations als um konkrete Kontrollversuche."

Trotzdem stellt sich die Frage, ob ein Autorenvertrag die richtige Form ist, um moralische Ansprüche zu stellen. Die Autorin und Kulturwissenschaftlerin Moira Weigel, deren erfolgreiches Buch "Dating - Eine Kulturgeschichte" vergangenes Jahr auch hierzulande veröffentlicht wurde, sieht das nicht so: "Gerade als Feministin muss ich sagen, dass diese Art von Vertragsklausel vielleicht gut gemeint ist, aber eine schlechte Idee." Sie trügen nämlich keineswegs dazu bei, potenzielle Opfer sexueller Belästigung zu stärken, oder etwa die ökonomischen Machtverhältnisse aufzubrechen, die solche Belästigung oftmals überhaupt ermöglichen. "Stattdessen geben solche Klauseln den Bossen eine undurchsichtige und willkürliche Macht, das Verhalten ihrer Mitarbeiter zu bewerten und zu sanktionieren."

Tatsächlich verweist das Phänomen möglicherweise auf eine sehr viel tiefer liegende Entwicklung als den Wandel zwischenmenschlicher Gepflogenheiten in der Arbeitswelt: Auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung bestätigt Condé Nast die Aufnahme dieser Moralklauseln in das Vertragswerk. Allerdings handele es sich dabei zum einen um Absätze, die grundsätzlich verhandelbar seien. Zum anderen habe das Unternehmen vergangenes Jahr einen neuen Verhaltenskodex entwickelt, auf den sich sämtliche Mitarbeiter und Subunternehmen zu verpflichten hätten - das sei der einzige Zweck der Zusatzklausel. Auch ein Manager müsse sich also an die Inhalte der Moralklausel halten.

Interessant ist: Bisher waren Moralklauseln eigentlich eine Art kapitalistisches Ehrenabzeichen - sie blieben Superstars und Spitzensportlern vorbehalten, um die millionenschweren Investitionen von Filmstudios und Werbepartnern zu schützen. Dass nun auch Verlage, bei denen es auch auf dem amerikanischen Markt um deutlich weniger Geld geht, sich ökonomisch von der Reputation ihrer Mitarbeiter und Autoren abhängig fühlen, deutet auf die gefühlte Volatilität und Fragilität des publizistischen Marktes hin.

Offenbar wird die Autorin oder der Autor nun auch mit seinem ganzen Körper und seiner Persönlichkeit in die Pflicht genommen - er gibt nicht nur sein bestmögliches Manuskript ab, er hat auch bestmögliche Absichten zu repräsentieren. Er hat also in dem Maße, in dem er zum finanziellen Risikoträger avanciert, auch einen Vollständigkeitsanspruch als moralisch integre Gestalt zu erfüllen. Wenn man daran denkt, um wie viel es dabei für den einzelnen Autor oder die einzelne Autorin gehen kann, und um wie vergleichsweise wenig für den jeweiligen Verlag, ist das doch ein recht einschüchterndes Szenario.

Kontrollieren Unternehmen ihre Angestellten heute stärker als der Staat seine Bürger?

Deswegen kann man den Willen zur sittlichen Kontrolle als Symptom eines Arbeitsverhältnisses sehen, das die Philosophin Elizabeth Anderson in ihrem neuen Buch als "Private Regierung" (Suhrkamp) beschreibt. Unternehmen entwickelten in den USA ein Ausmaß der persönlichen Kontrolle über ihre Angestellten, die das eines republikanischen Staates längst übertreffen, sie verhielten sich wie "kommunistische Diktaturen": Sie haben "die gesetzliche Autorität, das außerdienstliche Leben ihrer Arbeiter ebenfalls zu regeln - ihre politischen Aktivitäten, sprachlichen Äußerungen, die Wahl des Sexualpartners, Gebrauch von Freizeitdrogen." Das Privatleben müsse ein Arbeitnehmer den privaten Ansprüchen seines Betriebs unterordnen, und dabei höchste Transparenz walten lassen. Wer sich daran nicht halte, dem drohe der Verlust der Lebensgrundlage oder das Exil. Anderson spricht von einem "Autoritarismus am Arbeitsplatz", einer undurchsichtigen Herrschaft, auf die Arbeitnehmer keinerlei Einfluss nehmen können.

Vielleicht lässt sich die Wirkung einer vertraglich abgesicherten Sittlichkeit am besten mit dem Begriff der Gouvernementalität erklären, wie er von dem französischen Philosophen Michel Foucault geprägt wurde. Er umfasst nicht nur staatliche und gesellschaftliche Institutionen, sondern auch "Techniken des Selbst": Der moralische Anspruch des Arbeitgebers mag juristisch nicht durchsetzbar sein, seine Institutionalisierung mag der Idee von freier, gleicher Selbstbestimmung, die hinter "Me Too" steckt, zuwiderlaufen. Doch es ist nun mal kein Zwang so stark wie der innere, selbst wenn er seine Wurzel in den scheinbar notwendigen Bedingungen des Betriebs hat. Im Guten wie im Schlechten.

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SZ vom 12.03.2019/biaz
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