MeinungsfreiheitWann kommt wegen eines Tweets die Polizei?

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Während der Pandemie hefteten sich Menschen gelbe Sterne mit dem Aufdruck „Ungeimpft“ an. Das konnte strafrechtliche Folgen haben.
Während der Pandemie hefteten sich Menschen gelbe Sterne mit dem Aufdruck „Ungeimpft“ an. Das konnte strafrechtliche Folgen haben. Dietmar Rauscher via imago-image/IMAGO/Pond5 Images

Nazi-Vergleiche waren immer geschmacklos, aber lange straffrei. Eine neue juristische Interpretation urteilt nun schärfer. Die jüngsten Fälle: der Publizist Norbert Bolz und der Politik- und Medienveteran Jürgen Todenhöfer.

Von Ronen Steinke

Norbert Bolz, 72 Jahre alt, ist ein Mensch, der bislang annehmen durfte, sich in Politik und Gesetzgebung ganz passabel auszukennen. Bolz ist emeritierter Medienwissenschaftler, er schreibt seit vielen Jahren für Zeitungen wie die FAZ oder den Tagesspiegel. Oft mit einem stark rechtskonservativen Drall, immer gut informiert. Umso überraschter, so darf man sich das vorstellen, war er, als er vor wenigen Tagen von der Staatsanwaltschaft Berlin erfuhr, dass ein spöttischer Tweet von ihm, ein Post auf der Plattform X, nach geltendem Recht als verbotene Nazipropaganda einzustufen sei.

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