Medizingeschichte:Es gab viele Mengeles

Vor 70 Jahren endete der "Ärzteprozess" gegen NS-Mediziner, die Hunderttausende im Namen von Volk und Führer gequält und ermordet hatten. Das Urteil des Gerichts prägt die Debatte über die Ethik der Medizin bis heute.

Von Wolfgang U. Eckart

Der "Ärzteprozess" vor dem amerikanischen Militärtribunal gehörte zu den Nachfolgeprozessen des Nürnberger Prozesses. Angeklagt waren eine Ärztin, neunzehn Ärzte, ein Jurist und zwei Verwaltungsspezialisten. Ihre Vergehen: Hunderttausendfacher "Euthanasie"-Mord, Menschenexperimente, medizinische Quälereien bislang unbekannter Art. Das Gerichtsverfahren dauerte vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. Juli 1947. Am 20. August 1947, vor 70 Jahren, wurden die Urteilssprüche verkündet. Eine Revision war nicht möglich.

Sieben der Angeklagten wurden zum "Tod durch den Strang" verurteilt, darunter SS-Gruppenführer Karl Brandt, bei dem als Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen und Vertrauten Hitlers die Fäden zusammengelaufen waren: zu vielen Humanexperimenten und vor allem zum Mord an geistig Behinderten und sozial unangepassten Menschen. Brandts Vertrauter, Reichsarzt-SS und Polizei und zugleich Chef des Deutschen Roten Kreuzes, Ernst-Robert Grawitz, hatte sich in den letzten Kriegstagen in Berlin-Babelsberg umgebracht.

Durch Flucht hatte sich der Lagerarzt von Auschwitz, Josef Mengele, der Verantwortung entzogen. Mengele hatte nicht nur mit der Reitpeitsche an der Rampe von Auschwitz zehntausendfach über Tod und Leben entschieden, er hatte auch in enger Tuchfühlung mit Brandt und Grawitz in Auschwitz tödliche Hepatitis-Versuche begleitet und dafür bereits an der Rampe jüdische Versuchspersonen ausgewählt. Aber es gab viele Mengeles.

Auch der Wirtschaftswissenschaftler Viktor Hermann Brack, Oberdienstleiter in der Kanzlei des Führers und SS-Oberführer, gehörte zu den zum Tode Verurteilten. Er hatte als Schreibtischtäter die als "Euthanasie" verbrämten Morde an psychisch Kranken geleitet. Alle übrigen zum Tode Verurteilten hatten tödliche Menschenversuche in Konzentrationslagern geplant und durchgeführt.

Lebenslange Haftstrafen bekamen sieben Delinquenten, darunter die grausame Ärztin des Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück, Herta Oberheuser, und der Malarialoge Gerhard Rose. Er hatte in Dachau vor allem Priester mit Malariaparasiten infiziert. Haftstrafen von 15 und zehn Jahren verhängte das Gericht über den Wiener Kliniker Wilhelm Beiglböck, der an Humanversuchen zur Trinkbarmachung von Meerwasser teilgenommen hatte, sowie den leitenden Arzt im SS-Rasse- und Siedlungs-Hauptamt, Helmut Poppendick. Kaum einer der zu lebenslangen Strafen Verurteilten starb in Haft. Es gab vorzeitige Entlassungen und beschämende Rehabilitationsversuche. Helfer und Helfershelfer blieben so gut wie unbehelligt. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen.

Ob er sich durch die Morde "belastet" fühle, so der Anwalt. Antwort des Angeklagten: "Nein."

Fast alle Angeklagten verteidigten sich mit dem angeblichen Befehlsnotstand oder relativierten ihre Verantwortlichkeiten. Anders Karl Brandt. Auf die Frage, ob er sich Menschenexperimente wie die in Dachau an einem anderen Ort des Reiches vorstellen könnte, antwortete er nachdenklich: "Ich glaube nicht, dass der Arzt als solcher von seiner ärztlichen Ethik oder seinem moralischen Empfinden aus einen solchen Versuch durchführen könnte oder würde." Dabei meinte Brandt einzig den Arzt in der völkisch-diktatorischen Gemeinschaft: "In dem Augenblick, in dem die Person des Einzelmenschen aufgeht in dem Begriff des Kollektiven, wird dieser einzelne Mensch völlig benutzt im Interesse dieser Gemeinschaft. Im Grunde bedeutet das Einzelwesen nichts mehr", führte er weiter aus.

Für ihn war der Arzt "Führerarzt" im Dienste des Volksganzen, Wächter über Gesundheit und Rasse, ausmerzender Richter über Krankheit und Schwäche. "Hitler gab mir seinerzeit den Auftrag, mich dieser Sache anzunehmen", gab er zu Protokoll. Auf die Frage seines Anwalts, ob er sich "irgendwie belastet" fühle, hatte er geantwortet: "Nein. Ich fühle mich dadurch nicht belastet. Ich habe die Vorstellung und Überzeugung, dass ich das, was ich in diesem Zusammenhang getan habe, vor mir selbst verantworten kann."

In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, dass in der Ausdehnung der sogenannten "Euthanasie"-Aktion auf "Mischlinge (Halbjuden)", Juden, "unerwünschtes Volkstum" und KZ-Häftlinge auch "machtlose Menschenwesen anderer Nationalität" dem Morden ausgesetzt waren und Brandt sich mithin "der Ausrottung fremder Staatsangehöriger schuldig gemacht" habe. Ähnlich lautete die Begründung auch hinsichtlich der Humanexperimente in KZs: "Im Gesundheitswesen hatte der Angeklagte eine höchste Stellung direkt unter Hitler inne. In Bezug auf ärztliche Angelegenheiten war er in der Lage, als Autorität einzugreifen; es scheint sogar, daß dies seine bestimmte Pflicht war." Am 2. Juni 1948 wurde das Todesurteil in Landsberg vollstreckt.

Die Begründung der Urteile prägt die Debatte über das medizinisch Machbare bis heute

Es hätten wesentlich mehr Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen als die in Nürnberg vor Gericht gestellten und auch mehr als die nach dem Ärzteprozess von den westdeutschen Ärztekammern gemutmaßten 350 ärztlichen und nichtärztlichen Medizinverbrecher. Viele von ihnen entzogen sich durch Flucht, Tarnung oder Selbsttötung der Verantwortung, zudem hätte man konsequenter fahnden müssen. Nicht allen Tätern gelang die Camouflage, wie frühe Parallelprozesse des Nürnberger Ärzteprozesses belegen. Generalfeldmarschall Erhard Milch etwa wurde die Mitverantwortung für Menschenversuche bei der Luftwaffenforschung im Konzentrationslager Dachau vorgeworfen. Heute kaum noch beachtet sind auch der Frankfurter und Dresdener "Euthanasie"-Prozess im Jahr 1947. Andere Täter, die sich in den Nachkriegswirren erfolgreich getarnt hatten, konnten in den folgenden Jahrzehnten ermittelt und vor Gericht gestellt werden.

Das Medienecho des Ärzteprozesses war kümmerlich. Der Spiegel widmete dem Prozessverlauf am 15. März 1947 einen knappen, exemplarischen Beitrag unter dem Titel "Menschenversuch aufs Exempel". Aber nur das Verhalten des Chirurgen und KZ-Arztes Karl Gebhardt vor Gericht wurde thematisiert. Im Neuen Deutschland konnten sich die ostdeutschen Leser am 11. April 1947 unter der Schlagzeile "Himmler sammelte Schädel" immerhin über "Verbrechen der ,Ahnenerbe'-Gesellschaft im Nürnberger Ärzteprozess" informieren. In der deutschen Ärzteschaft wurden die Einzelheiten des Prozesses zurückhaltend oder gar ablehnend aufgenommen. So verwundert es nicht, dass die erste Auflage des von Alexander Mitscherlich und Fred Mielke den westdeutschen Ärztekammern vorgelegten Prozessberichts bis auf wenige Hundert Exemplare auf sonderbare Weise aus dem Verkehr gezogen wurde, obwohl doch die Auflage von etwa 10 000 Exemplaren an die Ärzte hätte verteilt werden sollen.

Der Nürnberger Ärzteprozess sollte von Anfang an mehr als nur die Abrechnung mit den Haupttätern einer pervertierten Ausnahme-Medizin darstellen. Auf der Anklagebank saß symbolisch auch die in großen Teilen willfährige Medizin, deren Hauptvertreter ihre standespolitischen Interessen mit denen der NS-Ideologie auf einen Nenner gebracht hatten, die sich zu großen Teilen den rassenhygienischen, leistungsideologischen und vernichtungsorientierten Zielen der Nazis unterworfen hatten.

Der Prozess sollte ein Signal für den humaneren Umgang einer zunehmend technizistischen und experimentierfreudigen Medizin mit dem Menschen geben und ein Markstein sein auf dem Weg einer ärztlichen Kunst, die den Patienten nicht mehr als Objekt, sondern als Subjekt betrachtet. In seinem Urteil fasste das Gericht Kriterien zusammen, die als "Nürnberger Kodex" die Debatte um die Zulässigkeit und Durchführung medizinischer Versuche am Menschen in den Nachkriegsjahrzehnten beeinflusst haben. Das Urteil vor 70 Jahren hat wichtigen globalen Deklarationen seit den Sechzigerjahren den Weg gebahnt und den medizinethischen Diskurs politisch bis heute geprägt.

Der Autor ist Direktor des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität Heidelberg. Zu seinen Büchern zählt "Medizin in der NS-Diktatur - Ideologie, Praxis, Folgen" (2012).

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