Das Gedicht "Schmähkritik" von Jan Böhmermann löst viel politische und kulturelle Erregung aus. Wie aber sieht es juristisch aus - fällt die Satire unter den Schutz der Kunstfreiheit? Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hat sowohl wegen Beleidigung als Staatsoberhaupt (Paragraf 103 des Strafgesetzbuches) sowie als normale Person (Paragraf 185) Strafanträge gestellt. Die SZ sprach darüber mit der Kunst- und Medienanwältin Anja Brauneck.
Medienrecht:Satiregipfel
Viele Exzesse sind von der Kunstfreiheit geschützt. Warum? Eine Juristin erklärt den wahrscheinlichen Ausgang eines Böhmermann-Prozesses.
Interview von Andreas Zielcke
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