70 Jahre "Luxemburger Abkommen":Wiedergutmachungsweltmeister

70 Jahre "Luxemburger Abkommen": Zwingende Bedingung für die Rückkehr in die Völkergemeinschaft: Israels Außenminister Mosche Scharet und Konrad Adenauer unterzeichnen im September 1952 das "Luxemburger Abkommen".

Zwingende Bedingung für die Rückkehr in die Völkergemeinschaft: Israels Außenminister Mosche Scharet und Konrad Adenauer unterzeichnen im September 1952 das "Luxemburger Abkommen".

(Foto: dpa/picture-alliance / dpa)

Mit dem "Luxemburger Abkommen" verpflichtete sich Deutschland 1952 zu Entschädigungszahlungen für die Judenverfolgung. Eindrücke vom Festakt mit Harfenbegleitung.

Von Willi Winkler

Am 27. Februar 1970 schrieb der Regierungsdirektor Wolfgang Kaphammel an seinen Chef, den Finanzminister Alex Möller (SPD), dass es mit der Wiedergutmachung jetzt aber auch mal gut sein sollte. Martin Hirsch, ebenfalls SPD, der Vorsitzende des Wiedergutmachungsausschusses, hatte sich wieder einmal für die Menschen eingesetzt, die Opfer des barbarischen Forschertriebs der KZ-Ärzte geworden waren.

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