NS-Raubkunst:Ärger ums "Zitronenscheibchen"

NS-Raubkunst: Jacob Ochtervelt, "Das Zitronenscheibchen", um 1667.

Jacob Ochtervelt, "Das Zitronenscheibchen", um 1667.

(Foto: Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Alte Pinakothek München)

Zwei Fälle zeigen die fatalen Probleme im deutschen Umgang mit NS-Raubkunst.

Von Jörg Häntzschel

In der NS-Zeit wurden Juden Zehntausende Kunstwerken geraubt, viele davon hängen bis heute in deutschen Museen. Um für diese "faire und gerechte Lösungen" zu finden, wurde 2003 die "Beratende Kommission" gegründet. Doch in den 18 Jahren ihres Bestehens hat die auch "Limbach-Kommission" genannte Einrichtung gerade mal 20 Empfehlungen ausgesprochen. Nie allerdings traten die Machtlosigkeit der Kommission und die Dysfunktionalität des deutschen Umgangs mit Rückgabeansprüchen klarer zutage als in den vergangenen Wochen, als die Autorität der Kommission in gleich zwei Fällen schweren Schaden genommen hat.

Im ersten Fall ist Kulturstaatsministerin Monika Grütters selbst beteiligt. Es geht um das Gemälde "Das Zitronenscheibchen" von Jacob Ochtervelt aus den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Schon seit 2012 wird um dieses nie ausgestellte Bild gestritten. Im Juli hatte die Kommission schließlich empfohlen, Bayern solle das Gemälde den Nachfahren des Vorbesitzers zurückgeben. Weniger die Einzelheiten des Falls sind hier wichtig als die Tatsache, dass sich Grütters persönlich an den Vorsitzenden der Kommission, Hans-Jürgen Papier, wandte, um dessen Restitutionsempfehlung anzugreifen. In dem Brief, der der SZ vorliegt, schrieb Grütters, "mir ist Ihre unabhängige Entscheidungsfindung sehr wichtig", um dann die unabhängig gefundene Entscheidung der Kommission als falsch und gefährlich zu kritisieren. Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, schoss zurück, was Grütters mit einer Bekräftigung ihrer Kritik beantwortete, auch diese "selbstverständlich keine inhaltliche Einflussnahme". So viel zur Unabhängigkeit.

100 000 Euro sollten für die Geige bezahlt werden, und es passierte: nichts

Der andere Fall betrifft die Guarneri-Geige von Felix Hildesheimer, der in Speyer ein Geschäft für Musikinstrumente führte, das 1937 enteignet wurde. 1939 nahm er sich das Leben. Die Nürnberger Hagemann-Stiftung, in deren Besitz die Geige gelangt war, klärte deren Provenienz, nahm Kontakt mit den in den USA lebenden Nachfahren auf und rief die Kommission an. Diese empfahl 2016, die Stiftung dürfe die Geige gegen eine Zahlung von 100 000 Euro behalten. Beide Seiten waren einverstanden. Nur: Die Stiftung überwies das Geld nicht.

Als Papier der Stiftung Ende vergangenen Jahres schließlich ein Ultimatum stellte, verwies der Vorstand auf neue Erkenntnisse, nach denen es sich bei der Geige nicht um Raubkunst handele. Der Fall sei erledigt, man werde nicht zahlen.

Weder war die historische Begründung stichhaltig, noch hatte man bei der Stiftung die nun bevorstehende Eskalation bedacht. Nachdem die New York Times und andere berichtet hatten, vertritt nun neben dem auf Raubkunstfälle spezialisierten Willi Korte auch der amerikanische Staranwalt Michael Hausfeld die Erben. Würde er die Stiftung verklagen, würden in Kürze Kosten in Höhe eines Vielfachen der 100 000 Euro entstehen. Auch für Bayern und die Bundesrepublik dürfte die Sache unangenehm werden.

Das Ansehen der Kommission ist so oder so beschädigt

Inzwischen will die Stiftung die 100 000 Euro nun doch zahlen, doch es wird dabei nicht bleiben. Gegenüber der SZ hatte Christoph Adt, Präsident der Nürnberger Musikhochschule und Mitglied im Vorstand der Stiftung, erklärt, die Geige sei "das Zehnfache" wert, was mit Expertenmeinungen übereinstimmt. Die Nachfahren Hildesheimers fordern in einem Brief an Papier nun eine neue Beurteilung des Werts.

Bei der Kommission ist man ratlos. Wie soll es - ohne jedes Druckmittel - gelingen, die Stiftung nun zur Zahlung eines erheblich höheren Betrags zu bewegen? Und warum hat die Kommission die Geige wohl zu niedrig eingeschätzt? Wie auch immer die Sache ausgeht - es ist kaum ein Szenario denkbar, bei dem Ansehen der Kommission nicht in Scherben läge.

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