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In Bayern tritt der Kreuz-Erlass in Kraft, wonach jedes Dienstgebäude im Eingangsbereich "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung" ein Kreuz anbringen muss. Laut Wissenschaftsministerium gelte dies jedoch für Hochschulen, Theater und Museen nur als "Empfehlung".
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