Landesarbeitsgericht München:Völlig verfahren

Keine Einigung im Rechtsstreit um Leitung des Koenig-Museums

Von Sabine Reithmaier

Ein Ende des fast zweijährigen Rechtsstreits zwischen der Stadt Landshut und Stefanje Weinmayr, Leiterin des Koenig-Museums, ist nicht in Sicht. Auch in der zweiten Runde der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht München blieben die Parteien unversöhnlich. Dabei verwandte der Vorsitzende Richter Werner Dyszak, wie schon beim ersten Termin im Mai 2019, viel Zeit darauf, um Faktenlage und Befindlichkeiten zu klären. Sein Urteil werde keinen glücklich machen, warnte er. "Sie müssen zueinander finden." Doch er konstatierte auch, dass die Angelegenheit völlig verfahren und emotional sehr aufgeladen sei.

Sein Spruch, den er am 4. März verkündet, wird nicht das Ergebnis bringen, das sich die Stadt, vertreten durch Stadtdirektor Andreas Bohmeyer, wünschen würde: ein Ende der Zusammenarbeit mit Weinmayr. Denn verhandelt wird nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern Weinmayr möchte wieder als Chefin im Museum arbeiten, einen Posten, den sie laut Stadt ohnehin noch innehat. Ein Vergleich zweier Arbeitsplatzbeschreibungen - einer aus dem Jahr 2010, von Weinmayr noch mit Bohmeyer erstellt, und einer zweiten von 2018 - machte deutlich, dass der Aufgabenbereich der Leiterin inzwischen massiv eingeschränkt ist. Bekanntlich hatte Oberbürgermeister Alexander Putz nach dem Tod Fritz Koenigs das Koenig-Museum im August 2017 in die Städtischen Museen eingegliedert und Weinmayr damit Franz Niehoff, dem Leiter derselben, unterstellt. Seither tobt der Streit.

Für Weinmayr, so deren Anwälte, sei die Degradierung überraschend gekommen. Putz habe ihr auf eine besorgte Anfrage hin in einem Brief im August 2017 versichert, für sie ändere sich durch die Umstrukturierung nichts. Ähnliches habe er auch in der Juli-Sitzung des Kultursenats gesagt. Weinmayr habe also darauf vertraut, für sie werde sich im operativen Bereich nichts ändern. Doch inzwischen sei sie weder für Sonderausstellungen zuständig noch dürfe sie Förderanträge stellen, sich um Koenigs Schrifttum kümmern, an Haushaltsansätzen mitarbeiten, allein etwas unterschreiben oder gar eine Weisung erteilen. Dafür habe Niehoff ihr den Arbeitsauftrag erteilt, die nächsten zwei Jahre Bilder von Koenigs Werken einzuscannen, eine Aufgabe, die bislang Praktikanten oder Volontäre geleistet hatten. Und: Sie muss als Leiterin des Museums um Genehmigung bitten, wenn sie Einblick ins Werksverzeichnis nehmen will, das inzwischen aus dem Museum entfernt worden ist. "Es fehlt uns jegliche sachliche Begründung, warum ihr die Befugnisse entzogen worden sind", sagte Rechtsanwalt Benno Ziegler. Stephan Weiß, Anwalt der Stadt, wies jeden Vorwurf der Willkür zurück und erklärte, die Befugnisse hätten sich nur verschoben.

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