Die Sache selbst ist klar. Fremdenfeindliche Schmähungen sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern, sofern sie mit entsprechenden Begleitumständen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen, auch strafrechtlich relevant. Kann und soll man aber auch den Rahmen, in dem sie entstehen, verbieten? Bei den Vorfällen auf Sylt und unter anderem im rheinland-pfälzischen Grafschaft, bei denen der schlichte Pop-Schlager "L'amour toujours" von Gigi d'Agostino mit xenophoben Parolen belegt wurde, erweist sich die Sache als etwas schwieriger. Einfach das Abspielen des Liedes verbieten? Dann haftet also der Songschreiber für die feindliche Übernahme seines Produkts. In Zeiten reflexartiger Moralapostelei kann das schnell fatale Folgen haben. Zum materiellen Schaden kommt ein kaum abschätzbarer Imageverlust, möglicherweise verbunden mit Absagen von Konzertveranstaltern.
"L'amour toujours" von Gigi d'AgostinoStille Treppe für alle
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Jane Birkin stöhnte ein wenig, Serge Gainsbourg brummte Oktaven tiefer zurück - das Lied wurde in mehreren Ländern verboten. Und gerade deshalb ein Hit.
IMAGOAuch Jane Birkins "Je t'aime" durfte einst nicht gespielt werden - wie sinnvoll ist es, Musik zu verbieten? Eine Zugabe zur Debatte um "L'amour toujours" als rassistischem Partyschlager.
Von Helmut Mauró
