Auktion mit KZ-DokumentenJudensterne „mit Gebrauchsspuren“

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Die Holocaust-Überlebende Margot Friedländer hält den Judenstern, den sie in Nazideutschland tragen musste (Symbolbild).
Die Holocaust-Überlebende Margot Friedländer hält den Judenstern, den sie in Nazideutschland tragen musste (Symbolbild). (Foto: Odd Andersen/AFP)

Ein Auktionshaus in Neuss wollte Hunderte Schriftstücke von KZ-Häftlingen und andere Zeugnisse aus dem Holocaust versteigern. Über einen empörenden Fall.

Von Jörg Häntzschel

Versteigerungen von NS-Nippes und Wehrmachtswaffen sorgen immer wieder für Empörung. Doch die Auktion, die das Auktionshaus Felzmann in Neuss für diesen Montag geplant hatte, hatte eine andere Qualität. Der Titel klang nobel, als handele es sich um eine Ausstellung im Deutschen Historischen Museum: „Das System des Terrors Vol. II 1933–1945“. Aber statt dieses Terrorsystem aufzuklären, sollten seine Zeugnisse nur verkauft werden, darunter mehrere Hundert Briefe von KZ-Häftlingen, Judensterne „mit Gebrauchsspuren“ und Schriftstücke aus den KZ-Verwaltungsapparaten. Insgesamt handelte es sich um über 600 Lose, die zum Teil von einem privaten Forscher stammten.

Doch nach den immer lauter werdenden Protesten der vergangenen Tage hat das auf Briefmarken spezialisierte Haus die Auktion inzwischen abgesagt. Auf der Website ist der Termin seit Sonntag nicht mehr verzeichnet, auch der Online-Katalog wurde gelöscht.

Scharfe Kritik hatte neben anderen das Internationale Auschwitz-Komitee geübt: „Für Verfolgte der Nazis und Überlebende des Holocaust ist diese Versteigerung ein zynisches und schamloses Unterfangen“, erklärte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner in einer Pressemitteilung. „Dokumente der Verfolgung und des Holocaust gehören den Familien der Verfolgten. Sie sollten in Museen oder … Gedenkstätten ausgestellt und nicht zu Handelsobjekten degradiert werden.“

„Mit solchen Unterlagen dürfen keine Geschäfte gemacht werden.“

Ausführlich äußerte sich auch das Frankfurter Fritz-Bauer-Institut, eine unabhängige Einrichtung zur Erforschung des Holocausts. Auf seiner Website schreibt das Institut, „mit solchen Unterlagen dürfen keine Geschäfte gemacht werden“. Zeugnisse der NS-Verbrechen müssten „den öffentlichen Archiven und Gedenkstätten anvertraut werden“. Nur hier würden sie „fachgerecht für die Zukunft konserviert, verzeichnet, aufbewahrt und unter Berücksichtigung ihrer Provenienz … einer interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.“

Das Institut empört sich nicht nur über den Verkauf an sich, sondern hat auch die „zynische Verwertungslogik“ im Katalog analysiert: Briefe von KZ-Gefangenen mit niedriger Häftlingsnummer seien seltener und deshalb teurer als die von Häftlingen mit höheren Nummern. Briefe mit Zeichnungen haben ein höheres Startgebot als weniger dekorative Exemplare. Der hohe Preis des Schriftstücks eines Gefangenen von 1943 wird damit erklärt, dass „damals nur wenige Juden am Leben waren“.

Auch der Umgang mit Persönlichkeitsrechten sei unverantwortlich. So sei das ärztliche Gutachten eines im KZ Dachau zwangssterilisierten Mannes angeboten worden und auch online einsehbar gewesen. Das Gutachten attestiere ihm nicht nur „angeborenen Schwachsinn“, sondern vermerke auch, dass er fünf Kinder habe. In einem öffentlichen Archiv würde ein solches Dokument nur unter Auflagen zugänglich gemacht, um die Angehörigen zu schützen. Auf Anfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte das Auktionshaus erklärt, auch private Sammler leisteten einen „Beitrag zur historischen Aufarbeitung“. Es gehe bei der Auktion nicht um den „Handel mit Leid“, sondern um „Bewahrung“.

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