Die Geschichte ist beispiellos im deutschen Kunsthandel und hoffentlich wegweisend. Katrin Stoll, seit 2008 Inhaberin und Geschäftsführerin des Münchner Auktionshauses Neumeister, vormals Weinmüller, lässt seit 2009 das beschämende nationalsozialistische Erbe des Münchner Traditionsunternehmens von unabhängigen Wissenschaftlern des Zentralinstituts für Kunstgeschichte untersuchen.
2012 war das Pilotprojekt von Meike Hopp "Kunsthandel im Nationalsozialismus, Adolf Weinmüller in München und Wien" abgeschlossen. Weinmüllers Geschäftserfolg, so konnte Hopp nachweisen, basierte auf Beschlagnahmungen und "Verwertungen" jüdischen Kunstbesitzes. Nun wollten sich die Forscher der Nachkriegsgeschichte des Auktionshauses Weinmüller, das Stolls Eltern, Christa und Rudolf Neumeister im April 1958 übernommen hatten, zuwenden.
Da fanden sich 2013 in einem Stahlschrank der Technikzentrale alle Münchner Versteigerungs-Kataloge des Monopolisten Weinmüller aus den Jahren 1936-45, darunter die Handexemplare des Auktionators, parallel geführte Protokolle für die Finanzbehörde und weitere Büroexemplare. Dazu noch elf Kataloge des Wiener Auktionshauses Kende, das Weinmüller arisiert hatte.
Die insgesamt 93 Auktionskataloge enthalten detaillierte Informationen zu Einlieferern, Schätzpreisen, Limit und Zuschlag wie auch über die Käufer. Nach solchen Quellen hatte Hopp zuvor vergeblich gesucht. Weinmüller hatte wie viele seiner Kollegen stets behauptet, alle Geschäftsunterlagen seien im Krieg verbrannt. So konnte ihm in Sachen Raubkunst fast nichts nachgewiesen werden. Er bekam nach dem Krieg erneut eine Kunsthandels- und Auktionslizenz.
Erstmals lässt sich jedes Geschäft des NS-Kunsthändlers verfolgen
Diese annotierten Kataloge, genauer: deren elektronische Edition, die Datensätze zu allen 32 000 bei Weinmüller versteigerten Objekten enthält, sind nun auf der Website der Koordinierungsstelle Magdeburg lostart.de zugänglich. Die Online-Datenbank, die das Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München unter Hopps Leitung in penibler Kleinarbeit hergestellt hat, ist für die Provenienzforschung von enorm hohem Wert. Zumindest bis 1941 finden sich unter den Einlieferern alle jene jüdischen Kunstsammler, die ihr Habe zwangsversteigern lassen mussten oder deren Gut beschlagnahmt worden war. Danach wird häufig nur die Gestapo genannt. Dank der genauen Objektbeschreibungen in den Katalogen bekommen nun ganze Sammlungen und Geschäfte wieder ein Gesicht.
So die Privatsammlung des Kunsthändlers Siegfried Lämmle, die 1938 bei einer Speditionsfirma beschlagnahmt worden war. Erstmals kann man auch sämtliche Objekte aus der Zwangsversteigerung des Antiquitätengeschäfts von Theodor Einstein identifizieren. Die Brisanz dabei: Sein Erbe Arthur Einstein hatte schon 1948 einen Antrag auf Rückerstattung gestellt. Das Wiedergutmachungsverfahren wurde aber 1949 eingestellt. Dem Antragsteller fehlten wie so oft eindeutige Belege. Jetzt gibt es endlich eine Chance auf späte Gerechtigkeit, die den Namen "Wiedergutmachung" allerdings kaum verdient.
Mit den Daten aus Weinmüllers annotierten Katalogen lassen sich jetzt Besitzansprüche erhärten - vor allem wenn die Objekte erneut in den Kunsthandel kommen. Aber auch die Museen, die damals bei Weinmüller gekauft haben - darunter viele städtische Institutionen - müssen ihre Bestände erneut überprüfen und entsprechend handeln.
Aus rechtlichen Gründen war keine Faksimile-Edition möglich. Doch die elektronische Edition bietet ohnehin mehr: die Reinschrift der häufig unleserlich notierten Namen, ergänzt um die Vornamen und weiterführende Erklärungen zu Personen und Institutionen. Auch Verschleierungstaktiken des Auktionators werden so weit wie möglich aufgedeckt.
"Es darf nicht noch mehr Zeit verstreichen"
Mit der Nennung der Käuferdaten hält sich die Datenbank zurück. Da nur Nachnamen und diese oft schlampig und in variierender Schreibweise notiert wurden, ist Vorsicht geboten. Manche Angaben haben sich zudem als bewusst falsch erwiesen.
Erben, die nach verfolgungsbedingt abhanden gekommenen Kunst und Kulturgut ihrer Familien fahnden, deren Anwälte und beauftragte Restitutionsforscher erhalten aber über die Arbeitsstelle für Provenienzforschung selbstverständlich Auskünfte zu den Käufern und zum aktuellen Forschungsstand, um die Spur der abgepressten und beschlagnahmten Güter weiter verfolgen zu können. Ihre Anfragen will man so schnell wie möglich beantworten. "Es darf nicht noch mehr Zeit verstreichen", so Stoll.
Die elektronische, wissenschaftliche Edition von privaten Geschäftsunterlagen ist ein mutiger Akt, der auch anderen Unternehmen Mut machen sollte, ihre Historie ähnlich kritisch offen zu legen. Integrität ist ein hohes Kapital. Und dazu gehört die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit - so schmerzlich diese auch sein kann.