Kunstmarkt:Ist nicht von mir

Kunstmarkt: Die Wüstenlandschaft ist mit "Peter Doige 76" signiert.

Die Wüstenlandschaft ist mit "Peter Doige 76" signiert.

(Foto: The New York Times, Redux, laif)

In den USA wird ein kurioser Fall verhandelt: Der erfolgreiche Maler Peter Doig streitet ab, ein bestimmtes Bild gemalt zu haben - und wird deswegen von dessen Besitzer auf Schadenersatz verklagt.

Von Kia Vahland

Wer war es? Das ist immer noch die entscheidende Frage auf dem Kunstmarkt. Wer den Autor einer Arbeit kennt, der kennt auch ihren Wert, denn auch schlechte Werke von prominenten Künstlern kosten immer noch sehr viel mehr als gute Werke von weniger bekannten Malern, Bildhauern oder Fotokünstlern. Bisher litten unter diesem Mechanismus vor allem die großen Altmeister. In letzter Zeit wurden vermehrt unglaubwürdige Zeichnungen, Gemälde, sogar eine Bronzeskulptur Leonardo da Vinci, Raffael oder Michelangelo zugesprochen; die Wertsteigerung liegt manchmal im dreistelligen Millionenbereich (SZ vom 2. Oktober).

Tote können sich nicht wehren, deswegen traf es bislang vor allem sie. Nun aber muss sich ein berühmter lebender Künstler vor Gericht verantworten, weil er darauf besteht, ein Gemälde nicht gemalt zu haben. Der britische Staatsbürger Peter Doig soll als 16-Jähriger eine nicht sehr ausgefeilte, surrealistisch anmutende Wüstenlandschaft auf die Leinwand gebracht haben, und nicht nur das: Er soll dies in dem kanadischen Gefängnis von Thunder Bay getan haben, in dem er wegen Rauschmittelkonsums gesessen haben soll. Das behauptet ein ehemaliger Bewährungshelfer, der in den frühen Siebzigerjahren in jenem Gefängnis gearbeitet hat und damals das Bild für 100 Dollar erstand.

Peter Doig aber sagt, er sei als Jugendlicher weder inhaftiert gewesen, noch habe er sich in Thunder Bay aufgehalten, noch habe er dieses Bild geschaffen. Er habe damals überhaupt noch nicht auf Leinwand gemalt. Seine Familie und er lebten zu der Zeit zwar in Kanada, aber fünfzehn Autostunden von Thunder Bay entfernt. Eine Gedächtnislücke aufgrund seines frühen LSD-Konsums, zu dem er steht, sei ausgeschlossen.

Trotzdem landete die Sache nun vor einem amerikanischen Gericht. Der Besitzer des Bildes und sein Galerist verklagen Doig auf fünf Millionen Dollar Schadensersatz, weil er das Bild nicht anerkennt. Der Prozess im kommenden Monat könnte zum Präzedenzfall werden: Wer hat die Deutungshoheit über die Autorschaft, der Urheber oder der Besitzer beziehungsweise Verkäufer eines Bildes? Oder etwa kunsthistorisch nicht ausgebildete Richter?

In diesem Fall trifft es keinen Armen, Doigs Auktionsrekord für ein eigenhändiges Gemälde liegt bei 25,9 Millionen Dollar; hohe siebenstellige Summen in Pfund sind sonst bei ihm die Regel. Gerade deshalb ist der Eigentümer der Wüstenlandschaft so hartnäckig. Angeblich soll er den Prozess mit einer Art Crowdfunding finanzieren, sodass Investoren auf Gewinnbeteiligung im Erfolgsfall hoffen könnten.

Doig hat angekündigt, den Streit auszufechten; Recherchen hat er bereits betrieben. Demnach gab es tatsächlich einen Hobbymaler namens Peter Edward Doige mit einem "e" am Namensende. Dieser Peter Doige war in den Siebzigerjahren in Thunder Bay inhaftiert und starb 2012. Seine Schwester hält das Bild für ein Werk ihres Bruders, die Landschaft erinnere sie an die Gegend, in der die gemeinsame Mutter gelebt habe. Doiges Schwester wird als Zeugin vor Gericht aussagen, ebenso wie sein Kunstlehrer aus der Gefängniszeit, Doigs eigene Familie, Kunsthistoriker und Handschriftenexperten - denn das Gemälde ist mit "Pete Doige 76" signiert. In einem Interview mit der Zeit sagte Doig, die Gegenseite kämpfe mit allen Mitteln, ihm sei sogar gedroht worden, man wolle ihm eine kriminelle Vergangenheit nachweisen und so ein Einreiseverbot in die USA bewirken.

Streit um die Echtheit von Bildern hatten auch schon andere Künstler zu Lebzeiten, Pablo Picasso etwa konnte sich einmal mit dem New Yorker Metropolitan Museum nicht einigen. Dass allerdings ein Künstler selbst Beweise für seine Ablehnung eines Werks bringen muss, unter hoher Schadensersatzdrohung, das ist neu. Wer Doigs unbestritten echte farbintensive Virtuosenstücke kennt, kann sich über den Kunstgeschmack der Beteiligten in dem Fall nur wundern.

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