Kunsthandel:Erbe zugesprochen

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die wertvolle Sammlung eines früheren jüdischen Kunsthändlers aus Baden-Baden seinen Erben zugesprochen. Die Porzellansammlung sowie mehrere Gobelins und Ölgemälde waren in der Nazizeit vom badischen Staat vereinnahmt worden und so ins Badische Landesmuseum gekommen. In einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung klärte das OLG die Erbfolge.

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