Kunst und Kommerz:Zu viele Bilder

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Michelangelos „David“ in der Galleria dell’Accademia in Florenz. (Foto: Fabrizio Giovannozzi/Associated Press)

Die Galleria dell'Accademia in Florenz ist es leid, dass Geschäftemacher mit ihrem berühmtesten Stück, Michelangelos "David", werben. Jetzt wurde dem Museum das Urheberrecht für Abbildungen der Statue zugesprochen. Was das genau bedeutet, ist unklar.

Von Thomas Steinfeld

Für Michelangelos "David", die berühmteste Statue der Welt, gilt ab sofort ein Urheberrecht. Reproduktionen des Kunstwerks, urteilte ein Florentiner Gericht am vergangenen Donnerstag, bedürfen einer Genehmigung, sofern sie kommerziellen Zwecken dienen. Erteilt werden müsse die Genehmigung von der Galleria dell'Accademia, dem Museum, das die originale Statue seit dem Jahr 1873 verwahrt und ausstellt - bei der Statue, die vor dem Palazzo Vecchio steht, handelt es sich um eine Kopie. Offen ist bei der Entscheidung jedoch noch, ob sie nur den Fotografien gilt oder auch allen anderen Arten der Reproduktion, wie sie etwa in Gestalt von kleinen Reproduktionen in Kunststoff bis hin zu Kühlschrankmagneten millionenfach vertrieben werden.

Die Entscheidung des Florentiner Gerichts wendet sich in erster Linie gegen Agenturen, die mit Fotografien der Kunstschätze werben, um meist ausländischen Besuchern Eintrittskarten zu den Florentiner Museen zu verkaufen. Sie werden oft gebündelt angeboten, also für mehrere Museen, und mit einer Tour verknüpft, sie werden oft verbunden mit dem Versprechen, man könne auf diese Weise die Schlangen vor dem Eintritt umgehen (was man auch mit einer gewöhnlichen Reservierung erreichen kann). Immer aber sind sie mit einem Aufschlag versehen, der ein Mehrfaches des eigentlichen Eintrittspreises betragen kann.

Den Florentiner Museen, allen voran den Uffizien, einem der meistbesuchten Museen Italiens, sind diese Agenturen deswegen schon lange ein lästiges Hindernis im Umgang mit den Besuchern, und sie sind es umso mehr, als sie allen Versuchen entgegenwirken, die vielen Menschen so zu lenken, dass sie sich nicht alle gegenseitig behindern. Cecilie Hollberg, die Direktorin der Galleria dell'Accademia, erklärte denn auch der italienischen Presse, die Entscheidung des Florentiner Gerichts stelle einen historischen Sieg dar, der eine Präzedenz für den Umgang mit historischen Kunstschätzen eröffne.

Den Agenturen droht nun eine Buße von 2000 Euro pro Tag, sollten sie gegen das Bilderverbot verstoßen. Doch während Dario Nardella, der Florentiner Bürgermeister, in der Entscheidung des Gerichts eine Bestätigung in seinem Kampf gegen die fortschreitende Kommerzialisierung seiner Stadt erkannte, bleibt unklar, wie das Urteil in die Praxis umgesetzt werden soll. Bei den Agenturen für Eintrittskarten mögen die Verhältnisse beherrschbar sein. Kaum kontrollierbar aber dürfte die Souvenir-Industrie sein, die in Florenz weite Teile des historischen Zentrums dominiert.

© SZ vom 27.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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