Während Deutschlands öffentliche Museen verpflichtet sind, die Herkunft von NS-Raubkunst aufzuklären und diese Werke an die Erben der früheren Besitzer zurückzugeben - auch wenn sie sich oft dagegen sträuben -, gibt es für private Sammler jenseits des moralischen Drucks, sich mit den Vorbesitzern zu einigen, keinerlei Regelungen. Sofern sie die Werke gutgläubig gekauft haben, sind sie die rechtmäßigen Besitzer.
NS-Raubkunst:Öffentliches Interesse überwiegt
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BGH-Urteil zu NS-Raubkunst: Ein Sammler muss hinnehmen, dass ein vom ihm gekauftes Gemälde in der Datenbank "Lost Art" aufgeführt wird.
Von Jörg Häntzschel

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