Kunst:Müssen Kubin-Blätter restituiert werden?

Schon seit Jahren untersucht das Lenbachhaus einen möglichen Restitutionsfall im eigenen Haus. Es geht um 16 Zeichnungen von Alfred Kubin, die 1938 von dem Hamburger Sammler Kurt Otte erworben wurden und aus der jüdischen Sammlung Max Morgenstern stammen sollen. Nun scheint die städtische Galerie zu einem Ergebnis gekommen zu sein und legt das Ergebnis ihrer Restitutionsforschung am Donnerstag dem Kulturausschuss zur Beratung vor. Dieser gibt eine Empfehlung an die Vollversammlung des Stadtrats ab, ob man das Kubin-Konvolut zur Restitution an die Erben empfiehlt. Zugleich steht die Frage im Raum, ob ein Ankauf der 16 Blätter von den Erben in Erwägung gezogen wird. Das Lenbachhaus hat eine Stellungnahme mit Verweis auf das laufende Verfahren abgelehnt.

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