Süddeutsche Zeitung

Kunst in den Panama Papers:Wem gehört dieser Modigliani?

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Die Panama Papers halfen dabei, die Herkunft des von den Nazis beschlagnahmten Bildes zu ergründen. Nun ist der wahre Eigentümer offenbar gefunden.

Von Joseph Hanimann

Die Beweislücken der Provenienz des Porträts "Sitzender Mann" von Modigliani schließen sich allmählich. Wie die Süddeutsche Zeitung mit anderen Medien im Zusammenhang der Panama Papers eruierte, wurde das dem Pariser Galeristen Oscar Stettiner gehörende Bild unter der Nazi-Besatzung beschlagnahmt und weiterverkauft. Es tauchte erst 1996 bei einer Auktion von Christie's in London wieder auf und dann wiederum 2008 bei Sotheby's in New York, wo es allerdings keinen Käufer fand.

Der kanadische Kunstdetektiv James Palmer von der Firma Mondex konnte in Südfrankreich Stettiners rechtmäßigen Erben ausmachen, einen Enkel des Galeristen, und auch den mutmaßlichen aktuellen Besitzer des Bilds: den Kunsthändlerclan Nahmad. Gegen ihn wurde in New York eine Gerichtsklage auf Herausgabe eingereicht. Die Nahmads entgegneten, das Gemälde gehöre nicht ihnen, sondern sei 1996 vom International Art Center erworben worden - eine Gesellschaft, die, wie aus den Panama Papers hervorging, 1995 im Auftrag eines Nahmad-Familienmitglieds von der Kanzlei Mossack Fonesca gegründet wurde.

Ein Filmjournalist bringt ein entscheidendes Stückchen Wahrheit zu Tage

Bekannt wurde auch, dass das Bild gegenwärtig offenbar im Genfer Zollfreilager verwahrt wird, jener 60 000 Quadratmeter umfassenden Schatztruhe, in welcher Schmuck, Spitzenweine und eben auch Kunstwerke in aller Diskretion ihren Handelswert reifen oder die Spuren ihrer unklaren Herkunft verwehen lassen. Nach dem Aufsehen um den "Sitzenden Mann" im Frühjahr beschlagnahmte die Schweizer Staatsanwaltschaft das Bild, gab es dann aber mangels zwingender Verdachtindizien wieder frei. Die Nahmads bestreiten im laufenden New Yorker Gerichtsprozess, dass sie Besitzer des Porträts seien und stellen auch in Frage, dass das Porträt überhaupt dem während dem Krieg enteigneten Galeristen Stettiner gehört habe.

Der französische Filmjournalist Pascal Henry hat nun jedoch ein entscheidendes Stück Wahrheit zu Tage gebracht. In einem Filmbeitrag über den Genfer Free Port für die Sendereihe "Pièces à conviction" (Beweisstücke) auf dem französischen Fernsehkanal France 3 geht er auf das Modigliani-Bild ein. Es gelang ihm, sich im Genfer Schatzlager Zugang zum Gemälde zu verschaffen und es vor seine Kamera zu bringen. Die beiden weiß behandschuhten Lagerangestellten drehen das Bild auch einmal kurz um und Henrys Kamera kann die Rückseite der Leinwand erhaschen. Dort klebt ein Etikett mit der Bezeichnung "Exposition internationale des Beaux Arts - Venise 1930".

Dass das Modigliani-Bild in jenem Jahr auf der Biennale von Venedig gezeigt wurde, war bekannt. Ein Schwarz-Weiß-Foto von jener Schau, auf dem es neben anderen Bildern hängt, bezeugt es. Interessant ist aber, was sonst noch auf dem Etikett zu lesen ist. Neben dem Namen des Künstlers und dem Werktitel - damals "Portrait de Mr. X" - steht da: Verkaufspreis: 25 000 Francs und "Propriétaire" (Besitzer)... doch der Name ist ausradiert. Die Schriftzüge sind aber vage zu erkennen und als "Stettiner" auszumachen. Der Beweis, wem das Bild damals gehörte, scheint damit erbracht zu sein.

Nicht jedoch für den Genfer Anwalt der Nahmad-Familie. Stettiner könne das Bild 1930 an der Biennale verkauft oder, als Kunsthändler, für einen anderen, anonymen Besitzer gehandelt haben, sagt er. Und auch zur Frage des heutigen Besitzers des Gemäldes - die Nahmads oder das International Art Center (IAC), deren Zusammenhang nicht mehr zu leugnen ist - hat der Anwalt eine Antwort. Juristisch sei das IAC der Besitzer, die Nahmads seien nur "indirekte Besitzer" und könnten als solche nicht belangt werden, erklärt er vor Pascal Henrys Kamera.

Der Verwaltungsratsvorsitzende des Zollfreilagers, David Hiler, gibt zu, dass im Fall des Modigliani-Bildes offensichtliche Vertuschungsversuche der Besitzverhältnisse vorlägen. Er plädiert dafür, dass für die Einlagerung von Kunstwerken nicht mehr nur, wie bisher vom Eidgenössischen Gesetz vorgeschrieben, der rechtliche Besitzer, sondern auch der "wirtschaftliche Nutznießer" bekannt sein solle. Das wäre das Mindeste. Und auch, dass diese Informationen nicht mehr systematisch als Geschäftsgeheimnis gehütet werden.

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Quelle:
SZ vom 23.11.2016
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