Kunst - Düsseldorf:Raubkunst-Kommission: Rückgabe von Marc-Gemälde an Erben

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Berlin/Düsseldorf (dpa) - Im jahrelangen Streit um das Ölgemälde "Die Füchse" von Franz Marc hat die Beratende Kommission für Raubkunstfälle die Rückgabe des Werks an die Erben des ursprünglichen Besitzers Kurt Grawi empfohlen. Das wertvolle Kunstwerk war 1962 als Schenkung in den Bestand der Städtischen Kunstsammlung Düsseldorf eingegangen. Die Empfehlung zur Restitution sei mit einer Mehrheit von sechs Stimmen bei drei Gegenstimmen beschlossen worden, teilte die Kommission am Freitag in Berlin mit.

Laut einer Mitteilung der Stadt Düsseldorf will das Kulturdezernat die Empfehlung in die nächste Sitzung des Kulturausschusses am 15. April 2021 einbringen. Anschließend werde sie in den Stadtrat eingebracht. Die Stadt Düsseldorf war ursprünglich der Ansicht, dass das Gemälde nicht zu restituieren ist, da der Verkauf 1940 außerhalb des NS-Machtbereichs stattgefunden hatte.

Laut Kommission befand sich das Gemälde bis mindestens Februar 1940 im Eigentum des Bankiers Kurt Grawi. Wegen seiner jüdischen Abstammung sei er individuell und kollektiv verfolgt worden. Nach den Novemberpogromen 1938 wurde er für mehrere Wochen im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert. Ende April 1939 emigrierte er über Brüssel nach Chile. Aus einem Ende April 1939 auf seiner Flucht in Brüssel verfassten Schreiben Grawis gehe hervor, dass sich das Bild zu diesem Zeitpunkt in Paris zur weiteren Versendung nach New York befunden habe. Dort sollte das Gemälde "trotz der Ungunst der Zeit" verkauft werden. Grawi habe dabei betont, für ihn und seine Familie "bedeutet das Ergebnis die Grundlage für unsere Auswanderung". 1940 sei das Gemälde dann in New York verkauft worden. 1962 ging es als Schenkung in den Bestand der Städtischen Kunstsammlung Düsseldorf ein.

Nach Auffassung der Kommission sei das Gemälde zurückzugeben, "auch wenn der Verkauf außerhalb des NS-Machtbereiches seinen Abschluss gefunden hat". Der Verkauf 1940 in New York sei die unmittelbare Folge der Inhaftierung im Konzentrationslager und der anschließenden Flucht gewesen. Der Verkauf habe mit der nationalsozialistischen Verfolgung in einem derart engen Zusammenhang gestanden, dass der Ort des Geschehens demgegenüber zurücktrete.

© dpa-infocom, dpa:210326-99-986045/2

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