Kunst - Düsseldorf:Ratsausschuss befasst sich mit Raubkunst-Empfehlung

Deutschland
Eine Frau betrachtet das Gemälde "Füchse" von Franz Marc (1880-1916). Foto: Marcel Kusch/dpa/archivbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa) - Die Entscheidung über eine Rückgabe des Marc-Ölgemäldes "Die Füchse" durch die Stadt Düsseldorf an die Erben des ursprünglichen Besitzers rückt näher: Am Donnerstag (15.00 Uhr) befasst sich der Kulturausschuss der Landeshauptstadt mit einer entsprechenden Empfehlung durch die Raubkunst-Kommission.

Die Beratende Kommission für Raubkunstfälle hatte in dem jahrelangen Streit die Rückgabe des wertvollen Kunstwerks des Expressionisten Franz Marc (1880-1916) an die Erben des jüdischen Unternehmers Kurt Grawi (1887-1944) empfohlen. Das Kulturdezernat will diese Empfehlung im nichtöffentlichen Teil in den Ausschuss einbringen. Anschließend werde sie in den Stadtrat eingebracht, hatte die Stadt mitgeteilt.

Grawi war nach 1933 in Deutschland erheblichen Repressionen ausgesetzt gewesen. 1938 wurde er mehrere Wochen im Konzentrationslager Sachsenhausen inhaftiert. 1939 konnte er nach Chile auswandern. 1940 verkaufte er das Bild in New York. 1962 kam es als Schenkung in den Bestand der Städtischen Kunstsammlung Düsseldorf.

Vor einigen Jahren forderten die Erben die Restitution des Bildes. Die Umstände des Verkaufs belegten, dass Grawi das Bild aus Not und unter dem Zwang der Verfolgung veräußern musste, argumentierten sie. Die Stadt Düsseldorf wies dies zurück mit der Begründung, das Bild sei 1940 im Ausland zu einem für damalige Verhältnisse marktgerechten Preis veräußert worden. Die Stadt schlug ein Mediationsverfahren durch die Beratende Kommission vor. 2018 stimmten die Erben dem Verfahren zu. Ende März veröffentlichte die Kommission ihr Votum.

Nach Auffassung der Kommission ist das Gemälde zurückzugeben, "auch wenn der Verkauf außerhalb des NS-Machtbereiches seinen Abschluss gefunden hat". Der Verkauf 1940 in New York sei die unmittelbare Folge der KZ-Inhaftierung und der Flucht gewesen. Der Verkauf habe mit der NS-Verfolgung in einem derart engen Zusammenhang gestanden, dass der Ort des Geschehens demgegenüber zurücktrete.

© dpa-infocom, dpa:210414-99-204912/2

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