Kulturgutschutzgesetz:Entwarnung für Künstler und Sammler

Grütters zu Kulturgutschutzgesetz

Monika Grütters verteidigte zwar den Gesetzesentwurf - ließ aber erkennen, wie sehr die Kritik sie trifft.

(Foto: dpa)

Staatsministerin Monika Grütters weist Kritik am Kulturgutschutzgesetz zurück. Erste Änderungen gibt es trotzdem: Der Staat wird keine Wohnungen kontrollieren.

Von Stephan Speicher

Das neue Kulturgutschutzgesetz, derzeit noch ein Referentenentwurf in der Phase der sogenannten Ressortabstimmung, hat eine gewaltige, geradezu brodelnde Aufregung ausgelöst. Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die sich seit Wochen für die Gesetzesnovelle stark macht, nimmt die Proteste offenbar nicht leicht. Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch verteidigte sie ein weiteres Mal das Gesetz und ließ bei aller Entschlossenheit doch erkennen, wie sehr sie die Kritik treffe.

In der Sache hatte sie einige Klärungen vorzutragen. Sie beklagte, dass aus unautorisierten Entwürfen zitiert worden sei, erwähnte allerdings nicht, dass diese von ihrem eigenen Haus an die Presse gegeben worden waren. In der Sache geschehe wenig mehr, als im Handel unter EU-Staaten jene Normen anzuwenden, die bislang schon für den Handel mit Nicht-EU-Staaten gegolten haben. Wer auf die Messe nach Maastricht gehe, müsse dann bedenken, was er schon für die Geschäfte in Basel bedacht habe. Das heißt, dass Kunstexporte einer Genehmigung bedürfen, wenn die Stücke älter als 50 Jahre alt sind und auf einen Wert von mehr als 150 000 Euro geschätzt werden. Für den deutschen Kunsthandel, der zu 80 Prozent mit Gegenwartskunst handelt, sind die Veränderungen danach weniger dramatisch, zumal die Grenzen möglicherweise auf 70 Jahre und 300 000 Euro heraufgesetzt werden. Aber, das gab die Ministerin um der guten Stimmung willen zu: "Eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen ist im Zweifelsfall nicht schön."

Entschärfung bezüglich Leihgaben an öffentliche Museen

Im umstrittensten Punkt, dem der privaten Leihgaben in öffentlichen Museen, gibt es Entwarnung. Nach Paragraf 7 des aktuellen Referentenentwurfs soll der gesamte öffentliche Museumsbesitz als nationales Kulturgut gelten. Solches nationales Kulturgut kann bei Abhandenkommen, etwa im Falle eines Diebstahls, 75 Jahre lang zurückgefordert werden und nicht nur 30 Jahre. Das soll auch für Leihgaben gelten, die in einem öffentlichen Museum "dauerhaft verwahrt und in einem Bestandsverzeichnis nachgewiesen" werden. Allerdings stellt der inzwischen eingefügte Absatz 2 des Paragrafen 7 klar, dass dieser "Schutz", der auch ein Schutz "gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet" ist, mit Ablauf oder Kündigung des Leihvertrags endet. Und weiter kann der Leihgeber "durch schriftliche oder elektronisch übermittelte Erklärung an die zuständige oberste Landesbehörde" von vornherein auf die Deklarierung als nationales Kulturgut verzichten.

Besonderen Ärger hatte verursacht, dass der frühere Entwurf den zuständigen Landesbehörden ein "Zutrittsrecht" in Wohnungen erlaubte, in denen "das Kulturgut verwahrt wird". Ein solches Zutrittsrecht kennen die Bestimmungen des Denkmalschutzes, wo es auch offenkundig am Platze ist; nach diesem Muster ist es dann unseligerweise in das neue Gesetz gelangt. Diese Bestimmung ist ersatzlos getilgt, ein Zutrittsrecht gibt es nur noch bei Kunsthändlern nach den Grundsätzen der Gewerbeordnung.

Das "nationale Kulturgut" bleibt ein Problem

Ein Problem, das bleibt und sich auch kaum lösen lässt, ist der unbestimmte Rechtsbegriff "nationales Kulturgut". Grütters beklagte, dass sie mehrfach, doch vergeblich die an den Anhörungen Beteiligten aufgefordert habe, eigene Definitionen vorzuschlagen.

Seit 1955 sind nicht mehr als 2700 Positionen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen worden, darunter fast keine Werke der Gegenwartskunst. Bei dieser vorsichtigen Politik will Grütters bleiben, jedenfalls gegenüber privaten Eigentümern.

Grütters tröstet Galeristen und Händler

Allerdings gab sie zu, dass der Kunsthandel auch Gründe zum Misstrauen habe. Sie bezog sich dabei vor allem auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer bei Kunstverkäufen auf den normalen Satz, eine Änderung, die nach EU-Recht unumgänglich sei, aber schonend durchgesetzt werden solle. An diese Regelung haben sich die Steuerbehörden der Länder offenbar nicht gehalten. Grütters tröstete die Galeristen und Händler mit dem Kompliment, sie seien die Entdecker im künstlerischen Leben der Gesellschaft.

Der überarbeitete Gesetzesentwurf wird voraussichtlich Mitte kommender Woche ins Netz gestellt, dann geht er ins Kabinett und von dort ins Parlament. Dabei wird er - wie schon in den vergangenen Tagen - mutmaßlich weitere Veränderungen erleben.

Dann wird man sich auch mit jenem größeren Teil des Gesetzes befassen müssen, der nicht den Schutz deutschen Kulturguts vor Abwanderung bezweckt, sondern den Schutz fremder Kulturen, die in Krieg und Not beraubt werden, um die westlichen Kunstmärkte zu beliefern. Darum hat man sich viele Jahre kaum gesorgt. Nun, wo der Handel mit geraubter Kunst eine Finanzierungsquelle des Terrorismus wird, soll sich das ändern. Ob das neue Gesetz diesen Ansprüchen gerecht wird, darüber wäre dann noch einmal zu reden.

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