Als die Koalition 2016 das neue Kulturgutschutzgesetz verabschiedete, kam sie der lauten Kritik immerhin symbolisch entgegen. Zwei Jahre nach Inkrafttreten sollte das Gesetz evaluiert werden. Jetzt liegt der Bericht vor, und da er wie das Gesetz selbst aus dem Kulturstaatsministerium (BKM) stammt, ist das Fazit durchweg positiv.
Um den Sinn und Nutzen des Gesetzesgeht es in dem 91-seitigen Bericht nicht, sondern lediglich um die Frage, wie viel zusätzlichen Verwaltungsaufwand es in den ersten zwei Jahren verursacht hat. Dieser fiel weit niedriger aus als befürchtet. Hatten Kritiker mit bis zu 130 000 Ausfuhranträgen gerechnet, waren es jährlich nur 950 für EU-Länder und 1200 für Drittstaaten. Auch die finanzielle Mehrbelastung für die Behörden hielt sich in Grenzen. Für die Länder waren es 324 000 Euro, beim Bund 268 000 Euro und damit sogar weniger als vom BKM prognostiziert.
Die Gegner des Gesetzes lassen sich von diesen Zahlen nicht umstimmen. Kristian Jarmuschek, Vorsitzender des deutschen Kunsthändlerverbands, kritisierte, dass der bürokratische Aufwand, der dem Handel aufgebürdet wird, in dem Bericht nicht erscheint. Auch der Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing (FDP) bleibt bei seiner Kritik an dem Gesetz: "Es behindert die freie Fluktuation von Kunstwerken und schränkt die internationale Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern ein."
Während auf den 91 Seiten die Arbeitszeit für unterschiedliche Fälle minutengenau verzeichnet werden, bleiben andere Stellen vage. So wird der geringere Verwaltungsaufwand auch darauf zurückgeführt, dass "aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraumes von nur zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einzelne, gesetzlich vorgesehene Vorgaben praktisch noch nicht zur Anwendung kamen." Wird das Gesetz also nur in Teilen umgesetzt?
Am meisten fällt auf, dass in den zwei Jahren nur fünf Werke in die Listen national wertvollen Kulturguts aufgenommen wurden - weniger als unter der alten Regelung. War der bessere Schutz vor Abwanderung dieses Kulturguts nicht Hauptzweck des Gesetzes? Die Autoren erklären die Zahl damit, dass laut Gesetz alle Werke in öffentlichen Sammlungen als nationales Kulturgut gelten. Doch es sind ganz andere Erklärungen denkbar: Wird das Gesetz lax angewandt? Führen Verkäufer ihre Kunst illegal aus, was innerhalb der EU ja problemlos möglich ist? Offen bleibt auch, wie viele Händler wegen des Gesetzes ihre Geschäfte ganz oder zum Teil ins Ausland verlegt haben.