KulturförderungBund streicht Geburtstagsgeschenk

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So wurde mal für den Kulturpass geworben. 
So wurde mal für den Kulturpass geworben.  Jörg Carstensen

Der Bundesrechnungshof erklärt den Kulturpass für 18-Jährige für verfassungsrechtlich nicht zulässig – und der Kulturstaatsminister sieht kaum mehr Chancen, die Initiative neu zu beleben.

Von Harald Hordych und Vivien Timmler, Berlin

Auf der Homepage des Kulturstaatsministers findet sich an oberster Stelle eine Erfolgsmeldung: Da wird ein Kultur- und Medienetat im Bundeshaushalt 2026 „auf Rekordniveau“ gepriesen. Wofür das Geld vorgesehen ist? Für eine Stärkung der Erinnerungskultur, für mehr Investitionen in Kulturbauten, Hunderte Millionen fließen in Filmförderfonds und in die Stabilisierung verschiedener Bundeskulturförderfonds. Was man vermisst, ist eine Initiative, junge Menschen an die Kultur heranzuführen. Was fehlt, ist der Kulturpass, für den seit der Einführung 2023 in zwei Jahren mehr als 100 Millionen Euro aufgewendet wurden.

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