Süddeutsche Zeitung

Kulturgut-Schutzgesetz:Exportverbot für Baselitz & Co.

Ein Gesetzesentwurf sieht vor, Kunstwerke als "nationales Kulturgut" zu klassifizieren und mit einem Ausfuhrverbot zu belegen. Es ist zwar grundsätzlich richtig, wichtige Werke von den Marktkräften abzuschirmen. Aber nicht so!

Von Jörg Häntzschel

In Aufruhr ist die deutsche Kunstwelt. Der Maler Georg Baselitz hat angekündigt, er werde die Werke, die er der Münchner Pinakothek der Moderne, dem Dresdner Albertinum und den Kunstsammlungen Chemnitz geliehen habe, zurückfordern. Der Grund für den radikalen Schritt ist die geplante Reform des Kulturgutschutzgesetzes.

Kurz darauf hat sich auch Gerhard Richter zu Wort gemeldet, Deutschlands erfolgreichster Künstler. Er würde es genauso machen wie Baselitz, sagte er. "Die Bilder aus den Museen holen und verkloppen." Niemand habe das Recht, ihm vorzuschreiben, was er mit seinen Bildern mache.

Beide begründen ihren drastischen Schritt mit einem Gesetzentwurf aus dem Haus von Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Der Entwurf sieht verschiedene Methoden vor, Kunstwerke als "nationales Kulturgut" zu klassifizieren und mit einem Ausfuhrverbot zu belegen. Werke, die auf diesen Verzeichnissen landen, dürfen verkauft werden, aber nur im Inland, und da sie nie wieder exportiert werden dürfen, zu Preisen, die weit unter Weltmarktniveau liegen. Auch der Kunsthandel protestiert. Es handele sich um eine "ziemliche Katastrophe", sagte ein Galerist. Ein anderer sprach gar von "kalter Enteignung".

Mit dem geplanten Gesetz nimmt sich Kulturstaatsministerin Monika Grütters zweier seit Langem vernachlässigter Felder an: Völlig unumstritten ist, dass die illegale Einfuhr von antiken Gegenständen endlich gestoppt werden muss. Bisher hatten die Herkunftsländer nachzuweisen, dass die Stücke illegal ausgeführt wurden. Nun muss bei der Einfuhr nach Deutschland eine Exportgenehmigung vorgelegt werden. Viel zu lange hatte sich Deutschland dank laxer Gesetze als Drehscheibe für den Antikenhandel angeboten. Und das, obwohl viele dieser Werke illegal ausgegraben werden und Gangstern und Terroristen als Geldquelle dienen.

Der Gesetzentwurf schießt weit über das Ziel hinaus

Der andere Teil des geplanten Gesetzes betrifft den Schutz bedeutender Kunstwerke vor Abwanderung ins Ausland. Ein Gesetz mit dem Ziel, "national wertvolles Kulturgut" im Land zu halten, gibt es seit Jahrzehnten. Leider kümmerten sich viele Bundesländer aber kaum darum. Es fehlten auch Kriterien dafür, was als schützenswert gelten soll. Der Gesetzentwurf formuliert diese nun. Und er verschärft die gültigen Bestimmungen, indem er auch Kunst-Exporte in EU-Länder genehmigungspflichtig macht, sofern die Werke einen bestimmten Wert und ein bestimmtes Alter überschreiten.

Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden, zumal der Gesetzentwurf in großen Teilen nur umsetzt, was EU-Richtlinien vorschreiben. Die Probleme stecken im Detail. Bisher etwa wurden nur Werke mit besonderer Bedeutung für die deutsche Kultur als "national wertvolles Kulturgut" geschützt. In Zukunft kann jedes "besonders bedeutende Kunstwerk" mit Exportverbot belegt werden. Doch was heißt "besonders bedeutend"? Irritierend ist ferner, dass der Entwurf Klauseln vorsieht, um auch private Dauerleihgaben an Museen unter Schutz zu stellen - genau diese haben Baselitz zu seinem Schritt veranlasst.

Dass nun andere Künstler ebenfalls ihre Leihgaben aus deutschen Museen abziehen werden, dass Sammler ihre Kunst überstürzt ins Ausland bringen werden, solange es noch legal möglich ist, erscheint eher unwahrscheinlich. Vorher werden die jetzt zu Recht beklagten Abschnitte des Entwurfs abgemildert werden.

Es ist richtig und notwendig, eine begrenzte Zahl herausragender Werke von den immer stärker werdenden Marktkräften abzuschirmen. Nichts anderes tut die Unesco mit ihrer Weltkulturerbe-Liste. In seiner jetzigen Form schießt das geplante Kulturgutschutzgesetz jedoch weit über dieses Ziel hinaus.

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Quelle:
SZ vom 15.07.2015
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