Berlin (dpa) - Zwei Gemälde des Malers George Grosz (1893–1959) können laut einer Empfehlung der Beratenden Kommission für NS-Raubgut in Bremen bleiben. Es werde keine Restitution der Werke „Pompe Funèbre“ (1928) und „Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel“ (1931) an Grosz' Erben empfohlen, teilte die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, in Berlin mit.
Beide befinden sich in der Sammlung der Kunsthalle Bremen. Die Erben waren den Angaben zufolge der Auffassung, dass es sich bei den Gemälden um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut handele.
Grosz hatte hohe Schulden bei Galeristen
Die Kommission geht bei „Pompe Funèbre“ hingegen davon aus, dass Grosz sein Eigentum an dem Werk infolge hoher Schulden an seinen ehemaligen Galeristen Alfred Flechtheim oder dessen Firma verloren hat.
Dies ergebe sich aus einem Schreiben Flechtheims an Grosz vom 15. April 1934. Schon vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Januar 1933 hatte der Künstler hohe Schulden bei dem jüdischen Galeristen, wie es in der Mitteilung hieß.
Auch das „Stillleben mit Okarina, Fisch und Muschel“ sieht die Kommission nicht „als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“. Es fehlten Beweise dafür, dass es im Verfolgungszeitraum Grosz gehörte. Auch fehlten Beweise für die Annahme der Erben, das Werk sei als Kommissionsware Flechtheims über Frankreich in die Niederlande gelangt und dort vor Kriegsende veräußert worden.Grosz etablierte zusammen mit John Heartfield und dessen Bruder Wieland Herzfelde die expressionistische Kunstströmung Dada in Berlin. Seine politischen Arbeiten brachten ihm viel juristischen Ärger ein. Noch bevor die Nazis ihn verhaften konnten, emigrierte er 1933 in die USA.
„Mit ihrer heutigen Empfehlung hat die Kommission diese Restitutionsfrage für alle Beteiligten nun auch abschließend geklärt, worüber wir sehr froh sind“, sagte Bremens Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz laut einer Mitteilung.
Neues Schiedsgericht soll Rückgabeverfahren von NS-Raubgut verbessern
Künftig soll ein neues Schiedsgericht die Rückgabeverfahren für nationalsozialistisches Raubgut in Deutschland verbessern. Bisher müssen beide Parteien der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmen, also sowohl die Nachfahren der ehemaligen Besitzer als auch die Museen oder deren Träger. Das Schiedsgericht werde Fälle auch dann behandeln, wenn nur die Familien der Bestohlenen dies möchten. Es soll die Arbeit der Beratenden Kommission ersetzen.
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