Die Religionsfreiheit der Eltern werde durch den Entscheid nicht eingeschränkt, meint das Gericht. Das Kind könne ja später - als Erwachsener - selbst beschließen, sein Präputium entfernen zu lassen. Diese Argumentation verkennt aber den Charakter der religiösen Zeremonie. Sie ist nicht wie die Taufe, mit der ein Mensch erst zum Christen wird. Die Brit Mila wird am bereits jüdisch geborenen Kind vollzogen, um den uralten Bund aufs Neue zu besiegeln. Die Brit Mila soll ein Identitätsmerkmal setzen, ein Erinnerungszeichen, das an die Abkehr vom Menschenopfer gemahnt.
Sie wird deshalb auch in vielen säkular jüdischen Familien weiter fortgesetzt. Das Ritual fügt selbst atheistische Juden in die Überlieferung ein, stärkt ihr Gefühl, Teil zu haben an einem Ganzen, das weit in die Vergangenheit zurückreicht, aber ebenso auf eine Zukunft des Volkes Israel hoffen lässt. Die Prozedur wird am achten Tag nach der Geburt vollzogen, weil es eben nicht um eine erwachsene Entscheidung, um ein Bekenntnis oder um eine Mutprobe geht.
Die frühe Zirkumzision wird unter Juden durchaus kritisch diskutiert. Wozu festhalten an einem schmerzhaften Gesetz, dessen Sinn sich heute nur schwer erschließt? Warum den Kleinen diese Operation nicht ersparen? Zudem kann gefragt werden, wieso der Bund durch einen Akt bekräftigt werden soll, der bloß an den männlichen Nachkommen durchgeführt wird. Sogar in Israel wendet sich eine kleine, aber stetig wachsende Gruppe von der Beschneidung ab, aber der Unterschied zwischen einer Ablehnungsfront innerhalb einer Kultusgemeinschaft und einem gerichtlichen Verbot von außen ist fundamental.
Eine Milliarde Moslems werden nicht davon lassen
Die Kriminalisierung einer solchen Tradition kann nur gerechtfertigt sein, wenn die Beeinträchtigung des Kindeswohls außer Streit steht. Die beschnittenen Knaben werden durch so ein Urteil immerhin zu Geschädigten erklärt. Zum Vergleich: Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist zweifellos ein Akt der Zerstörung und Ausdruck patriarchaler Unterwerfung. Die Entfernung der Vorhaut indes nicht. Sie ist ein schmerzhafter Eingriff, aber sie führt zu keinem sexuellen Funktionsverlust und ist kein Zeichen gesellschaftlicher Unterdrückung.
Die Ahndung der Ärzte, die bereit sind, mit modernen Mitteln zu beschneiden, wird das Ritual nicht aus der Welt schaffen. Der jahrhundertealten Verfolgung gelang das ebenso wenig. Die Brit Mila wurde bereits unter Antiochus IV. verboten und in der Sowjetunion erschwert. Aber die Juden hielten daran fest und eine Milliarde Moslems werden ebenfalls nicht davon lassen, bloß weil deutsche Richter es ihnen nicht gestatten.
Die Kriminalisierung medizinischer Hilfe wird den Kult ins Hinterzimmer verbannen und andere zwingen, ihm im Ausland nachzukommen. Wenn das Recht wirklich das Kindeswohl garantieren will, könnte es umgekehrt darauf drängen, die medizinische Betreuung zu erleichtern, die Schmerzbehandlung und die medizinische Wundversorgung zu verbessern.
Wo bleibt das Kindeswohl?
Kindeswohl: Das Wort kann Unterschiedliches ansprechen. Gehört nicht auch dazu, in einer Familie aufzuwachsen, deren Kultur und Religion nicht diskriminiert wird? Wäre es nicht sinnvoll, nicht nur an Biologie und Medizin zu denken, sondern auch an das politische Klima, in dem wir leben wollen? Oder geht es darum, Muslimen und Juden - im wahrsten Sinne des Wortes - ihren Schneid abzukaufen?
Eines sollte klar sein: Wer die Beschneidung von Buben aus rituellen Gründen unter Strafe stellt, schürt - zumal in Zeiten, da auch gegen Minarette und gegen das Schächten zu Felde gezogen wird - unweigerlich den Eindruck, der Islam gehöre nicht zu Deutschland, und er nährt den Verdacht, Juden, die nach ihrer jahrtausendealten Überlieferung leben wollen, seien in der Bundesrepublik nicht erwünscht. Das ist die Konsequenz jener, die glauben, allein das Wohlergehen der Kleinsten im Sinn zu haben: Sie schütten das Kind - das beschnittene - mit dem Bade aus.
Der Autor ist Schriftsteller und Historiker. Zuletzt erschien von ihm der Roman "Andernorts" bei Suhrkamp.