Krise beim Suhrkamp-Verlag:Gnade der Insolvenz

Suhrkamp Verlag

Suhrkamp-Bücher im Regal: Wie hoch bewertet man bei einem Verlag wie Suhrkamp etwa das Lager oder die Autorenrechte?

(Foto: dpa)

Mit seinem Sieg vor Gericht im März hat der Suhrkamp-Gesellschafter Hans Barlach eine unbeabsichtige Reaktionskette losgetreten. Die mit ihm im Clinch liegende Familienstiftung als zweite Gesellschafterin hält nun plötzlich das Heft des Handelns in den Händen - und gibt es nicht mehr her.

Von Andreas Zielcke

Der an Ungewöhnlichem ohnehin reichen Krisengeschichte des Suhrkamp Verlages wird eine weitere Paradoxie hinzugefügt.

Seit dem 27. Mai wird der Verlag im Rahmen des insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahrens geführt. Das hat ihm Luft verschafft gegenüber Gläubigern, vor allem hat es dem erbitterten Konflikt zwischen den beiden Gesellschaftern, der Familienstiftung um Ulla Berkéwicz und der Medienholding um Hans Barlach, eine ganz neue Dynamik verliehen - mit deutlichem strategischen Gewinn für die Familienstiftung. Dass die Stiftung gewillt ist, diesen Vorteil unbedingt zu nutzen, zeigt die neueste Volte in dem Kampfgeschehen.

Beantragt hatte der Verlag das Schutzschirmverfahren mit der Begründung, er sei überschuldet. Die Überschuldung eines Unternehmens ist Bedingung für die Einleitung eines solchen Verfahrens, solange zugleich feststeht, dass das Unternehmen noch zahlungsfähig ist.

Genau so stand es um Suhrkamp Ende Mai, als der Antrag gestellt und das Verfahren vom Amtsgericht Berlin eröffnet wurde. Nun aber sieht es so aus, dass der Verlag tatsächlich zahlungsunfähig ist. Doch das einmal in Gang gesetzte Schutzschirmverfahren wird dadurch nicht mehr aufgehalten. Wie kommt es zu der nur scheinbar dramatischen Zahlungsklemme?

Auslöser für die Überschuldung des Verlags war bekanntlich das aufsehenerregende Gerichtsurteil, das Barlach im März dieses Jahres erstritten hatte und das ihm die Auszahlung eines Gewinnanteils für 2010 in Höhe von 2,2 Millionen Euro zusprach.

Ein wahrer Pyrrhussieg

Die Folge seines Sieges war eine Reaktionskette, die er offensichtlich nicht vorhergesehen hatte und die ihm heute schwer zu schaffen macht, ein wahrer Pyrrhussieg: Wenn ihm sein Gewinnanteil auszuzahlen ist, dann kann auch die Familienstiftung ihren Anteil beanspruchen, also musste der Verlag plötzlich mehr als acht Millionen für die Forderungen der beiden Gesellschafter in die Bilanz als Passivposten aufnehmen. Das wiederum trieb ihn in die Überschuldung, eröffnete ihm aber zugleich die Möglichkeit, das Schutzschirmverfahren einzuleiten.

Um dieses Verfahren, dessen Nachteile und Risiken für Barlachs Seite nur allzu offenkundig sind, zu Fall zu bringen, hat Barlach viele Anläufe unternommen, auch vor Gericht, bisher vergeblich.

Um die Verfahrensprämisse, die Überschuldung, doch noch zu beseitigen, hat er schließlich vor Kurzem für seinen Gewinnanspruch den sogenannten Rangrücktritt erklärt. Das bedeutet, dass seine Forderung hinter alle anderen Gläubigeransprüche zurücktritt - und damit aus der Überschuldungsbilanz herausfällt. Wäre die Familienstiftung ebenso bereit, ihren Gewinnanspruch zurückzustellen, würde sich das Insolvenzverfahren in der Tat erledigen.

Manöver in zwei Akten

Doch genau das tut die Stiftung nicht. Dabei ist aber nicht zu vergessen, dass sie nach dem Urteil vom März ihrerseits angeboten hatte, ihre Gewinnforderung zurückzustellen, falls Barlach mit seiner Forderung gleichzöge. Barlach lehnte hartnäckig ab, ja er leitete sogar die Zwangsvollstreckung ein. Dass er jetzt, nachdem er selbst die Lawine losgetreten hatte, den vorher verweigerten Rangrücktritt erklärt, stimmt die Stiftung nicht mehr um. Sie will das Heft, das er ihr unfreiwillig verschafft hat, nicht mehr aus der Hand geben.

Ihr neuestes Manöver besteht aus zwei Akten. Erster Akt: Suhrkamp nimmt die Berufung gegen das Urteil vom März zurück und erkennt damit definitiv an, dass die Verlagsgewinne unverzüglich ausgeschüttet werden müssen. Die Konsequenzen sind für die Stiftung und für Barlach unterschiedlich. Barlach hat während der Insolvenz wenig von dem Anerkenntnis, denn wegen seines Rangrücktritts bleibt zumindest sein Anspruch für 2010 außen vor.

Nicht so für die Familienstiftung, wie der zweite Akt zeigt: Sie "stellt" ihre Forderung trotz des Schutzschirmverfahrens "fällig". Das heißt, der Verlag muss ihr die Millionen sofort auszahlen. Das kann er nicht, also wird er wohl zahlungsunfähig.

Was wie eine weitere oder gar endgültige Schwächung von Suhrkamp aussieht, stellt sich für die Familienstiftung und Ulla Berkéwicz anders dar. Ob ein Unternehmen wirklich überschuldet ist oder nicht, darüber können sich Gutachter im Zweifelsfall lange streiten. Wie hoch bewertet man bei einem Verlag wie Suhrkamp etwa das Lager oder die Autorenrechte?

In der Tat hat der vom Gericht eingesetzte vorläufige Sachwalter, Rolf Rattunde, der auch die Frage der Überschuldung zu klären hat, noch kein Ergebnis bekanntgegeben. Das Schutzschirmverfahren könnte also womöglich auf wackeligem Boden stehen. Es sei denn, der Verlag ist zahlungsunfähig geworden. Denn dann wäre an der Berechtigung des Insolvenzverfahrens nicht zu rütteln. Obendrein ist die Zahlungsunfähigkeit viel leichter und "objektiver" festzustellen als die Überschuldung.

Chance für Lösung des Konflikts

Mit dem "Fälligstellen" ihrer Gewinnforderung von mehr als fünf Millionen dürfte die Familienstiftung diese Bedingung herbeigeführt und so das Schutzschirmverfahren auf eine stabile Grundlage gestellt haben. Das ging nur, wie gesagt, weil das Verfahren bereits eingeleitet war.

Das Motiv für den Schachzug ist aus der Sicht der Stiftung so nachvollziehbar, wie er Barlach gegen den Strich geht. Das Schutzschirmverfahren, vor allem die damit verbundene Möglichkeit, einen Insolvenzplan mit all seinen enormen Gestaltungsrechten zu verabschieden, gibt Suhrkamp die große und wahrscheinlich auch letzte Chance, den hoffnungslos gewordenen Konflikt nachhaltig zu lösen.

Entgegen Gerüchten, die im Umlauf sind, kann dies keinesfalls darauf hinauslaufen, Barlachs Medienholding zu "enteignen", um ihn so loszuwerden. Das wäre nicht nur rechtswidrig, sondern dumm. Welche Lösung Sachwalter, Stiftung, Verlag und in erster Linie die Gläubiger auch anstreben, in jedem Fall muss sie beiden Gesellschaftern gerecht werden. Dass sie zwingend "pari zu behandeln" sind, betont auch der Generalbevollmächtigte des Verlags, Frank Kebekus, im Gespräch mit dieser Zeitung mit Nachdruck.

Er betont aber auch, dass die Fortsetzung des Schutzschirmverfahrens unabdingbar sei, um nicht mehr in den "katastrophalen Status quo ante" zurückzufallen. Nur mit den konstruktiven "tools" des Insolvenzplans sei der Ausweg aus der Krise zu finden.

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