Süddeutsche Zeitung

Kolumne: Deutscher Alltag:Logik im Gottesstaat

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Gesetze sind nichts anderes als Rilkes Gedichte - nur deutlich schlechter formuliert. Warum man nicht Verfassungsrichter wird, wenn man wie ein normaler Mensch denkt.

Kurt Kister

Sogar der Jurist kann ein nützliches Glied der Gesellschaft sein. Zwar gibt es viele Beispiele, die gegen diese Theorie sprechen. Aber man hat schon sympathische Rechtsanwälte, nette Richter und auch gefühlsbegabte Juristen im Staatsdienst oder in der unfreien Wirtschaft kennengelernt. Der Regierungssprecher Ulrich Wilhelm zum Beispiel ist Jurist, was man gar nicht glauben möchte, wenn man daran denkt, dass auch Roland Koch, Gregor Gysi und Markus Söder Rechtswissenschaften studiert haben.

Das Problem mit der Juristerei fängt damit an, dass die Juristen glauben, Jura sei eine Wissenschaft. Jura ist, akademisch gesehen, eine Mischung aus Medizin (was das Auswendiglernen angeht) und Germanistik (was die Interpretation von Texten betrifft). Etwas Philosophie kommt auch dazu, weil der Jurist den Anschein erwecken muss, logisch argumentieren zu können. Ein Schuss Theaterwissenschaften, speziell Geschichte der Schauspielkunst, rundet das Bild ab: Je nach Position muss der Jurist den gefinkelten Konzernanwalt oder auch den ehrwürdigen berobten Richter geben können.

Zuallererst aber muss der erfolgreiche Jurist jedem Nicht-Juristen das Gefühl vermitteln, dieser könne mangels juristischer Kenntnisse die Dinge sowieso nicht vernünftig beurteilen. Beispiel Ladenschlusszeiten: Die meisten normalen Menschen sagen sich, wenn die Läden zu jenen Zeiten offen haben, an denen ich nicht arbeiten muss, ist das gut. Muss ja nicht jeden Sonntag sein, aber die Sonntage vor Weihnachten wären schon fein, weil man sonst gar nicht zum Einkaufen kommt.

Der Jurist, in diesem Fall der Verfassungsrichter, sieht das natürlich anders - schon allein, weil man nicht Verfassungsrichter wird, wenn man wie ein normaler Mensch denkt. Auf normale Menschen werden die Politiker, die bei uns die Verfassungsrichter aussuchen, gar nicht erst aufmerksam. Der Verfassungsrichter kennt nicht nur Feinheiten wie den Weimarer Kirchenartikel 139, sondern nennt einen Ladenbesitzer auch "Verkaufsstelleninhaber". Irgendwie klingt "Verkaufsstelleninhaber" so, als wolle der uns auf jeden Fall übervorteilen.

Der Germanist im Verfassungsrichter korreliert den Gottesstaat mit der Sonntagsruhe und kommt zu dem Urteil, dass Einkaufen an vier Adventssonntagen verfassungswidrig sei. Eigentlich sind Gesetze nichts anderes als Rilkes Gedichte - zwar deutlich schlechter formuliert, aber dennoch ein Versuch, Abstraktes in Sätze zu gießen. Der normale Mensch weiß, dass man solche wortgewordenen Abstrakta in tausenderlei Weise verstehen und sie jedenfalls nicht objektivieren kann. Aber wahrscheinlich ist dieser Gedanke schon verfassungswidrig.

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Quelle:
SZ vom 05.12.2009
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