Süddeutsche Zeitung

Klage wegen Song:Phil Collins gegen Trump

Nach den Stones und Neil Young geht auch Phil Collins juristisch gegen Donald Trump vor. Er will ihm laut dpa verbieten, im Wahlkampf weiter seinen Hit "In The Air Tonight" zu spielen. Collins' Anwälte haben Trumps Wahlkampfteam wiederholt Unterlassungserklärungen geschickt. Eine Antwort steht aus. Trump hat das US-Urheberrecht auf seiner Seite. Es räumt den Schöpfern kaum Einfluss darüber ein, wer ihre Songs nutzt. Vielleicht muss man es vorerst einfach als subversiven Akt sehen, dass der Song bei Trumps Auftritten gespielt wird. Das Lied ist eigentlich eine Rachefantasie, die Trump unchristlicher aussehen lässt, als ihm lieb sein dürfte. Gleich nach dem Refrain lautet die erste Zeile der ersten Strophe: "Well, if you told me you were drowning / I would not lend a hand" - Wenn du ertrinkst, würde ich dir nicht die Hand reichen.

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Quelle:
SZ vom 28.10.2020 / SZ
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