Eine junge Frau aus Berlin, 32 Jahre, hat Angst, "dass ich verhaftet werde". Der Grund, so schildert sie es in einer E-Mail am 8. April: Sie ist in der Berliner S-Bahn einige Male ohne Fahrschein kontrolliert worden. Das gilt in Deutschland als Straftat. Der Verkehrsbetrieb hat also die Justiz eingeschaltet, die Frau wurde in zwei Verfahren zu 118 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt. Das sind 1770 Euro, viel Geld für eine Hartz-IV-Empfängerin. Deshalb fürchtet sie, sie werde das weder bezahlen noch abarbeiten können. Und sie schreibt auch, warum: "Die Tilgung der Geldstrafen durch freie Arbeit ist mir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich - ich bin chronisch krank und zudem schwanger."
Justiz:Kauft uns unsere Gefangenen ab
Spender bezahlen, damit Arme nicht wegen Bagatelldelikten in Haft müssen - und Justizbeamte sind begeistert. Warum wir unser Verständnis von Schuld und Sühne überdenken sollten.
Von Ronen Steinke
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