Italien: Der Staat der Kirche:Vornehm unzufrieden

Schwulenehe, Abtreibungsrecht und der souveräne Papst: Der Vatikan zieht es vor, die Gesetze Italiens künftig zu ignorieren.

Gustav Seibt

Zu den wenig bekannten und verstandenen Tragödien der italienischen Geschichte gehört die Tatsache, dass der moderne italienische Nationalstaat gegen die katholische Kirche gegründet werden musste. Wollte man Italien einen, musste der Kirchenstaat verschwinden. Aber dieser Staat stellte die materielle Basis der übernationalen, allen Völkern dieser Erde verpflichteten Institution des Papsttums dar - einer Errungenschaft des westlichen Christentums, wie sie keine andere Konfession kennt und die den Eckstein jener Trennung von Staaten und Kirchen darstellt, auf der die europäische Freiheitsgeschichte nicht zum geringsten beruht. Die Kurie nationalisieren, das war immer undenkbar. Aber Italien ohne Rom, das war ebenso unvorstellbar.

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Kleiner Staat, großer Einfluss: Papst Benedict XVI. will den Vatikan nicht länger unter italienischer Gesetzgebung wissen.

(Foto: Foto: dpa)

Aus diesem Dilemma folgte ein Kalter Krieg, der 59 Jahre dauerte: von 1870, als das Königreich Italien Rom eroberte, bis 1929, als es sich unter der Führung des kirchenfeindlichen Diktators Benito Mussolini mit der Kirche in den Lateranverträgen versöhnte.

Der liberale Nationalstaat hatte zwei Generationen lang ohne Beteiligung seiner katholischen Bürger leben müssen, und das wurde zu einer wesentlichen Vorbedingung seines Scheiterns. Nie hätte die vergleichsweise kleine faschistische Bewegung sich des großen Landes so mühelos bemächtigen können, wenn ihr eine kraftvolle katholische Partei, dem deutschen Zentrum vergleichbar, also eine Vorläuferin der "Democrazia Italiana", hätte Widerstand leisten können.

So stand die Versöhnung 1929 von Anfang an unter einem Unstern. Sie war unvermeidbar geworden, ihre Grundlinien lagen längst zu Tage, aber der Verhandlungspartner war ausgerechnet ein Italiener, den man noch nie kniend auf einer Kirchenbank gesehen hatte. Die Vereinbarungen waren dementsprechend nüchtern: Man tauschte wechselseitige Garantien aus. Die Kurie erkannte den italienischen Staat an, vor allem aber Rom als dessen Kapitale. Feierlich erklärte sie die Römische Frage für beendet. Das Königreich Italien garantierte im Gegenzug den Vatikan als souveränen Staat mit allen Insignien eines solchen: eigene Diplomatie, Sicherheitskräfte, Post, Grenzen, Gesetze. Damals wurde auch der alte Verfassungsartikel, der die katholische Konfession zur Staatsreligion erklärt hatte, mit neuem Leben erfüllt: Kirchliche Trauungen wurden zivilrechtlich anerkannt, und die Kirche durfte Religionsunterricht an staatlichen Schulen erteilen.

Unbesiegbar

Diese feierlichen Symbolismen wurden von kleinteiligen praktischen Regelungen begleitet: Italien übernahm die Wasserversorgung des Zwergkirchenstaates, das Polizeiregime auf dem Petersplatz, den vatikanischen Bahnanschluss, die Weiterbeförderung der Post, der Papst stand unter dem Schutz der Gesetze gegen Majestätsbeleidigung und vieles mehr, was zum Überleben eines Staatsgebildes von wenigen Quadratkilometern und ein paar hundert Einwohnern gehört.

Nicht zuletzt beteiligte sich Italien maßvoll an der Finanzierung des Kirchenstaates (der andere wichtige Geldgeber ist die vergleichsweise blendend ausgestattete katholische Kirche Deutschlands). Materiell blieb die Überlegenheit Italiens erdrückend - was im Zweiten Weltkrieg seine unheilvolle Rolle spielte, als die Deutschen sich Roms bemächtigt hatten -, aber das änderte nichts daran, dass die spirituellen Kräfte des Papstes in aller Welt ihn zu Friedenszeiten bei jedem ernsthaften Konflikt unbesiegbar gemacht hätten.

Der Einfachheit halber übernahm der Vatikan die italienische Gesetzgebung, und konnte sich ihrer nach Bedarf - nicht zuletzt beim Fehlen eigener Regelungen - bedienen. Das meiste davon war auch gar nicht einschlägig - ein Seerecht benötigte der Vatikan ebenso wenig wie die allgemeine Wehrpflicht.

Lesen Sie weiter auf Seite 2, was Vatikan bewogen haben könnte.

Vornehm unzufrieden

Die Beziehungen der Geistlichkeit untereinander und zu ihrer Institution regelt ohnehin das Kirchenrecht, das zu guten Teilen auch ein Strafrecht ist. Und so hat der Vatikan auch viele unchristliche Gesetze der späten Mussolini-Zeit stillschweigend (und ohne Sanktionen von Seiten des faschistischen Staates) für sich unbeachtet gelassen, darunter die Rassengesetze von 1938. Viele Juden und Halbjuden konnten hinter den Mauern des Vatikans den Zweiten Weltkrieg überleben.

Immerhin berührten die eherechtlichen Folgen der Rassegesetze - die Ungültigkeit sogenannter "Mischehen", auch wenn sie kirchlich geschlossen worden waren - auch die Lateranverträge, doch kein Protest fruchtete. Offiziell galt immer noch die Regel: Italienische Gesetze gelten auch auf dem Boden des Vatikanstaats.

Das will der Staat des Papstes nun nicht mehr automatisch zulassen. Er behält sich, so wurde im "Osservatore Romano" zu Jahresbeginn eine im Oktober getroffene Bestimmung erläutert, eine Prüfung vor. Die offizielle Begründung lautet: Zu vielfältig, zu wirr, zu widersprüchlich und oft zu unkirchlich seien die italienischen Gesetze. Eine in Rechtskodifikationen uralt erfahrene Institution zeigt sich im naturrechtlichen Geist des Heiligen Thomas von Aquin vornehm unzufrieden mit dem Niveau der heutigen italienischen Gesetzgebung.

Ohne Belang

Das kann man verstehen. Sollte der Vatikan die zugunsten von Ministerpräsident Berlusconi geänderten Regeln des Bilanzrechts auch nur pro forma übernehmen? Auch hier geht es, wie fast immer bei der geschichtsträchtigen Beziehung zwischen dem Vatikan und Italien, um Symbolpolitik. Denn nach wie vor ist das allermeiste, was vom italienischen Abgeordnetenhaus ausgespuckt wird, für die Kurie ohne Belang.

Das gilt sogar für die möglichen Regelungen zur Sterbehilfe oder zu der von der Europäischen Union geforderten, aber von Italien kaum umgesetzten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft, die in der italienischen Presse als Hauptmotiv des jüngsten Schritts genannt werden.

Wenn die Kurie die Rassengesetze von 1938 ignorieren konnte, so muss es wohl möglich sein, ihr auch die Beachtung der Schwulenehe oder eines Gesetzes zur Sterbehilfe stillschweigend zu erlassen. Auch ist bisher nicht bekannt geworden, der Vatikan habe - auch in seinen nicht auf vatikanischem Boden gelegenen Krankenhäusern - das von der Kirche vehement abgelehnte italienische Abtreibungsrecht je angewendet.

So stellt die jüngste Ankündigung wieder einmal einen unverkennbaren Akt der Symbolpolitik dar. Papst Benedikt XVI. ist ein intimer Kenner der Kirchengeschichte. Den 20. September 1870, als Italien Rom eroberte, hat der Kardinal Ratzinger im Gespräch einmal als "Glück" für die Kirche bezeichnet, denn dieser Tag habe sie von weltlichen Lasten und Kompromittierungen befreit. Im Jahr 1970, als das hundertjährige Gedenken gefeiert wurde, zitierte Papst Paul VI. den Römerbrief: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Saubere Trennungen.

Verschärft

Sie werden nun verschärft. Die Italianità des Papsttums, die unter Johannes Paul II. schon stark gelitten hatte, geht weiter zurück. Die Weltkirche löst ihre Bande zu dem Land, in dem sie zufälligerweise ihren irdischen Stützpunkt hat.

Umgekehrt hatte Italien vor der Ära Berlusconi symbolisch in eine ähnliche Richtung agiert: So wurde im Heiligen Jahr 2000 das Vittoriano, die gigantische Gedenkstätte zur Einigung Italiens in der Mitte Roms, die viele Jahre lang vernachlässigt worden war, dem Publikum wieder geöffnet. Plötzlich war neu zu entdecken, dass Rom nicht nur zu Füßen der Peterskuppel liegt, sondern auch unter den Hufen eines Reiterstandbilds für Viktor Emanuel II., dem ersten König von Italien.

Die Gewichte haben sich verschoben. Im Jahr 1929 hatte Mussolini öffentlich gehöhnt, man habe der weltlichen Gewalt der Päpste so viel Raum gelassen, "wie man braucht, um ihren Leichnam zu begraben". Heute ist Italien ein krisengeschütteltes Land von geringem internationalen Ansehen. Die Kirche wurde längst zu einem Global Player, wenn man so will, eine NGO, aber mit einer schier unzerreißbaren Tradition, älter als jeder moderne Staat. Wie viele Divisionen der Papst denn habe, hatte Stalin gefragt. Stalins Reich ist Asche, zerstört hat es nicht zuletzt ein Papst aus Polen.

Freilich, der nicht notwendige Akt gegen die miserable italienische Gesetzgebung hat auch etwas von Hoffärtigkeit. Man teilt dem Land, das einem Wasser, Brot, Flugzeuge und nicht zuletzt auch Sicherheit garantiert, mit, dass man mit seinem Papierkram nichts zu tun haben möchte. Der nächste Schritt könnte in einer verschärften Einmischung in die italienische Innenpolitik bestehen - auch dafür hat es schon Anzeichen gegeben.

Dann aber würde jener Freiheitsgewinn vom 20. September 1870, den Kardinal Ratzinger noch zu schätzen wusste, von Papst Benedikt XVI. wieder in Gefahr gebracht.

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