Die jahrelangen Vergleichsverhandlungen zwischen dem Staat und der Familie der Hohenzollern um deren Rückgabeforderungen aus den Neunzigerjahren sind endgültig gescheitert. Nun werden die Gerichte entscheiden müssen. Das geht aus einem Schreiben des brandenburgischen Finanzministeriums an das Verwaltungsgericht Potsdam hervor, über das der Berliner Tagesspiegel berichtet hat. Vertreter des Bunds und der Länder Berlin und Brandenburg haben laut dem Bericht beschlossen, die Verhandlungen, die seit 2014 geführt und 2019 unterbrochen wurden, nicht fortzusetzen.
Hat Kronprinz Wilhelm dem NS-System "erheblichen Vorschub" geleistet?
Dass die öffentliche Hand die Sache nun an die Gerichte übergibt, dürfte nicht zuletzt daran liegen, dass mit Claudia Roth eine neue Kulturstaatsministerin den Bund vertritt. Allein die brandenburgische Finanzministerin Katrin Lange (SPD) hatte bis zuletzt für die Fortsetzung der Verhandlungen geworben.
Klären muss das Gericht die berühmte Frage, ob Kronprinz Wilhelm von Preußen dem NS-System "erheblichen Vorschub" geleistet hat. Nur wenn es zum Schluss kommt, dass dies nicht der Fall war, könnten die Hohenzollern mit ihrer Forderung nach einer Entschädigung von 1,4 Millionen Euro und der Rückgabe von diversen Kunstgegenständen Erfolg haben.
Verfechter der außergerichtlichen Verhandlungen hatten argumentiert, es sei sicherer, den Hohenzollern einige ihrer Rückgabewünsche zu erfüllen, als das Risiko einzugehen, den Prozess zu verlieren und weit mehr abgeben zu müssen. Außerdem wurde befürchtet, die Familie könne ihre zahlreichen Leihgaben aus Museen in Berlin und Potsdam abziehen. Befürworter der gerichtlichen Lösung hatten die Verhandlungen unter anderem dafür kritisiert, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden. Ohnehin seien die Erfolgsaussichten der staatlichen Seite vor Gericht sehr hoch. Allerdings könne sich der Prozess über mindestens zehn Jahre hinziehen. Verhandelt wird in dem Prozess nur über einen kleinen Teil der Rückgabeforderungen. Bei etwa etwa zwei Dritteln dessen, was die Hohenzollern zurückfordern, geht es um unklare Eigentumsfragen, über die gesondert entschieden werden muss.