Kulturausschuss und Hohenzollern:Die Gefahr, dass am Ende alle verlieren

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Die Historiker Stefanie Middendorf, Christoph Martin Vogtherr und Stephan Malinowski (v.l.n.r.) bei einer Anhörung des Kulturausschusses zur Hohenzollern-Debatte. (Foto: dpa)
  • Am Mittwochnachmittag sprach der Kulturausschuss des Bundestages mit Experten, Historikern und Juristen über die seit 2014 laufenden Verhandlungen mit den Hohenzollern.
  • In diesen geht es darum, ob die Erben der Hohenzollern Anspruch darauf haben, für die von der Sowjetischen Militäradministration enteigneten Immobilien entschädigt zu werden.
  • Wie zu erwarten war, gab es in der Anhörung auch einige geschichtspolitische Statements. Sollte eine Einigung scheitern, geht der Fall vor Gericht.

Von Jens Bisky

Hat Wilhelm von Preußen die Machtübertragung an die Nationalsozialisten befördert? Würde ein Verwaltungsgericht zu der Auffassung kommen, der Mann, der von 1888 bis 1918 preußischer Kronprinz war, habe dem nationalsozialistischen System "erheblichen Vorschub" geleistet? Und was folgt daraus für die seit 2014 laufenden Verhandlungen der öffentlichen Hand mit den Hohenzollern über Kulturgüter, Rückgabe, Entschädigungen? Das waren die drei wichtigsten, aber noch nicht alle Fragen, über die der Kulturausschuss des Bundestages am Mittwochnachmittag mit Experten, Historikern und Juristen, sprach. Die Diskussion ließ sich per Livestream verfolgen, kann in der Mediathek weiterhin angeschaut werden. Und schon das, die Öffentlichkeit, tut der Debatte gut, die lange darunter litt, dass Informationen nur häppchenweise gestreut wurden.

Sehr deutlich war zu erleben, dass Politik, Justiz und Geschichtsschreibung einer je eigenen Logik folgen und man gut daran tut, die Perspektiven zunächst auseinanderzuhalten. Ihnen wäre unbedingt die Perspektive der von den Auseinandersetzungen unmittelbar betroffenen Institutionen an die Seite zu stellen. Sie kam im Streit der vergangenen Monate oft zu kurz. In der Anhörung vertrat sie der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Christoph Martin Vogtherr.

Zur Erinnerung: Es geht weder um ein Urteil über die Rolle der Hohenzollern in der Geschichte noch darum, eine Fürstenenteignung nachzuholen, die in der Weimarer Republik vermieden wurde. Es geht zuerst um eine privatrechtliche Angelegenheit nach dem 1994 beschlossenen Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz. Einen Anspruch auf Ausgleich für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher Grundlage billigt es denen nicht zu, die dem nationalsozialistischen System "erheblichen Vorschub geleistet" haben.

Lässt sich nachweisen, dass der Chef des Hauses Hohenzollern, Wilhelm von Preußen, den Nationalsozialisten "erheblichen Vorschub" leistete, dann haben seine Erben keinen Anspruch darauf, für die von der Sowjetischen Militäradministration enteigneten Immobilien entschädigt zu werden und die enteigneten Mobilien, ob nun Möbel, Gemälde oder Bücher, zurückzuerhalten.

Vier Gutachten liegen vor, dank Jan Böhmermann kann man sie Online einsehen

Per Antrag fordern die Grünen, der Bundestag solle beschließen, dass der vormalige Kronprinz diesen "erheblichen" Vorschub geleistet habe. Die Linken fordern, "ohne Urteil der höchstrichterlichen Instanz keine Kulturgüter herauszugeben" und, falls ein Gericht den Erben Kulturgüter zuspricht, diese "im Rahmen der Enteignung beziehungsweise der Vergesellschaftung wieder der Öffentlichkeit zuzuführen". Das klingt für einen Rechtsstaat, in dem entschädigungslose Enteignungen nicht vorgesehen sind, abenteuerlich.

Was sagen die Historiker? Vier Gutachten liegen vor, die man dank Jan Böhmermann unter Hohenzollern.lol nachlesen kann ( SZ vom 20.11.2019). Zwei bestätigen, zwei verneinen, mit unterschiedlichen Argumenten, den Vorwurf des "erheblichen Vorschubs". Nur zwei der vier Gutachter nahmen an der Anhörung im Kulturausschuss teil: Peter Brandt und Stephan Malinowski, der die bislang gründlichste Studie über die politische Radikalisierung des deutschen Adels verfasst hat. Er erklärte noch einmal kurz, dass Wilhelm von Preußen seit 1929 im rechtsradikalen Spektrum gegen die Republik arbeitete, von Frühjahr 1933 an den NS-Staat verteidigte, und verwies auf eine stolze Zahl renommierter Historiker, die das in sich widersprüchliche Gutachten von Wolfram Pyta und Rainer Orth zurückgewiesen hätten.

Pyta und Orth wollten nachweisen, dass der vormalige Kronprinz Wilhelm von Preußen, um Hitler zu verhindern und, inspiriert vom italienischen Vorbild, in einer faschistischen Diktatur die Monarchie wieder zu errichten, die "Querfront"-Pläne Kurt von Schleichers unterstützt habe. Die Historikerin Stefanie Middendorf sagte, dass es, bei allem Respekt vor der abweichenden Meinung, in dieser Frage kein Patt unter den Historikern gebe. Wilhelm von Preußen habe ohne Zweifel mit seinem Handeln die Bedingungen für den Aufstieg der Nationalsozialisten verbessert. Unverzichtbar für die "Querfront"-Pläne war die Zusammenarbeit mit dem Nationalsozialisten Gregor Strasser. Und es waren im ersten Kabinett Hitler die Nationalsozialisten in der Minderheit.

Birgt das Hausarchiv der Hohenzollern noch Überraschungen, die ein neues Licht auf den Prinzen werfen könnten?

Christopher Clark hatte in seinem Gutachten die Bedeutung des rechtsradikalen Monarchisten Wilhelm heruntergespielt. Der Vorschub sei nicht "erheblich" gewesen, der Mann "ein Flasche". Es wäre, kann man zuspitzen, im fiskalischen Interesse der Hohenzollern, den Kronprinzen als Null erscheinen zu lassen. Aber, so Malinowski, dieser habe aufgrund seiner Prominenz und des symbolischen Kapitals erheblich größere Verantwortung getragen als ein gewöhnlicher Wähler.

Der Historiker und Theologe Benjamin Hasselhorn zog sich im Ausschuss auf die Metaposition zurück, die drei unterschiedlichen Aussagen der Gutachter seien alle wissenschaftlich begründbar, Symbolkraft lasse sich schwer messen, es komme immer auf den Interpretationsrahmen an, auch fehle es an Forschung zur Person des Kronprinzen. Das griff die CDU-Abgeordnete Elisabeth Motschmann auf, es seien doch noch nicht alle Quellen ausgewertet, etwa das Hausarchiv der Hohenzollern.

Birgt es Überraschungen, die neues Licht auf die Wahlempfehlung des Prinzen für Hitler, auf seine Teilnahme am Tag von Potsdam, seine republikfeindlichen Aktivitäten werfen? Martin Sabrow, Direktor des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung in Potsdam, sagte der SZ, das Hausarchiv habe in der Anhörung eine zu dominante Rolle gespielt. "Grundstürzend Neues wird sich in ihm kaum finden lassen, und ein Dreivierteljahrhundert NS-und Weimar-Forschung wird es nicht auf neue Füße stellen."

"Erheblicher Vorschub" ist kein geschichtswissenschaftlicher Begriff

Die Hohenzollern, so Sabrow, "gehen die Aufarbeitung der eigenen Hausgeschichte mehr als zögerlich an, wie in der Ausschusssitzung mit Recht festgestellt wurde". Dazu gehöre auch der Versuch, die Diskussion auf die juristische Ebene zu verlagern. Ende 2019 hatte Sabrow in einem offenen Brief beklagt, dass das Haus Hohenzollern mit Klagen und einstweiligen Verfügungen die Wissenschaftsfreiheit gefährde. Vor Kurzem, sagte er nun am Telefon, war der Anwalt der Hohenzollern bei ihm und habe "sein Bestreben zu erkennen gegeben, einen außergerichtlichen Ausgleich zu finden". Er habe glaubhaft erklärt, "die einstweilige Verfügung gegen meinen Kollegen Winfried Süß vorbehaltlos zurückzuziehen". Sabrow interpretiert das "Zugehen des Hauses Hohenzollern auf seine Kritiker als einen beabsichtigten Richtungswechsel", aber: "Bis zur Stunde ist die Verfügung noch nicht aufgehoben."

Die vier Gutachten waren Sabrow zufolge "für eine diskrete Verwendung vor Gericht gedacht, nicht als Beitrag zu einer offenen wissenschaftlichen Debatte". Er schlägt vor, "eine Kommission zu bilden, die sich unter grundlegender Einbeziehung der vorliegenden Gutachten noch einmal dem Thema zuwendet. Und das nicht diskret und abgeschottet, sondern im fachlichen Diskurs". Dann werde die Öffentlichkeit sehen, "dass unser Fach bei allen bestehenden Unterschieden in den einzelnen Sichtweisen in der Lage ist, zum einen zu analogen Schlussfolgerungen zu kommen und zum anderen offenzulegen, aus welchen Gründen sich auch weiterhin Differenzen ergeben werden".

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"Erheblicher Vorschub" - das ist kein geschichtswissenschaftlicher Begriff. Es sei vor allem, erläuterte der Jurist Marc Laudien dem Ausschuss, ein "unbestimmter juristischer Begriff", dessen Verfassungsmäßigkeit noch nicht geprüft sei. Das Bundesverwaltungsgericht habe aber, so der Rechtsanwalt Hartmut Scheidmann, Richtlinien entwickelt. Die Subsumption unterliege hohen Anforderungen. Die Vorschub-Aktivitäten müssen etwa Wirkung und einen nicht unbedeutenden Nutzen für die Nationalsozialisten gehabt haben.

Wie zu erwarten war, gab es in der Anhörung auch einige geschichtspolitische Statements. So beklagte Marc Jongen für die AfD ein "linkes Ressentiment" gegen den Adel, eine "Anti-Preußen-Stimmung", blieb aber im wolkig Vagen. Den Hinweis, man müsse auch über den Widerstand Louis Ferdinands von Preußen reden, konterte Peter Brandt: Es habe in der Familie keine Gegenfigur zum Kronprinzen gegeben. Juristisch geht es auch gar nicht um ein Urteil über die gesamte Familie.

Am eindrucksvollsten, interessantesten war der Auftritt von Christoph Martin Vogtherr, der die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten leitet. Die öffentliche Hand sei in den Verhandlungen den Hohenzollern so weit wie möglich entgegengekommen, diese hätten jedoch das Angebot mit weiteren Forderungen beantwortet. Er hoffe, dass man zu einem früheren Stand der Verhandlungen zurückkehren könne. Die Würdigkeitsfrage nach dem Ausgleichsgesetz betreffe nur einen Teil der Objekte, etwa ein Drittel. Daneben gebe es Kunstwerke von der sogenannten "19er Liste". Für diese war Mitte der Zwanzigerjahre im Zuge der Vermögensauseinandersetzung ein Vorkaufsrecht des Staates vereinbart worden, der auch 16 Positionen ankaufte, was nach dem Krieg vergessen war, sodass etwa, wie der Kunsthistoriker Guido Hinterkeuser bereits vor Jahren nachwies, Watteaus Gemälde "Einschiffung nach Kythera" ein zweites Mal angekauft wurde. Daneben zeigt die Stiftung Leihgaben, die unbestritten im Besitz der Familie sind, etwa das Kurschwert oder Offiziersporträts, die in Königs Wusterhausen ausgestellt sind.

Der Stiftung geht es um die Sicherung der Objekte, um die freie Zugänglichkeit und die Freiheit der Interpretation der preußischen Vergangenheit vor europäischem Hintergrund. Im Ausschuss wie im Bundestag wird weiter über die Anträge gesprochen werden. Es gibt erste Versuche, das ramponierte Vertrauen zwischen der öffentlichen Hand und den Hohenzollern wiederherzustellen. Das hat einen bitteren Beigeschmack, aber wenn eine Einigung scheitert und der Fall vor Gericht geht, so Martin Sabrow, bestehe die Gefahr, "dass am Ende alle verlieren: die öffentliche Hand, die Familie Hohenzollern und das dem Gemeinwohl verpflichtete geschichtskulturelle Erbe".

© SZ vom 31.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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