In einem Interview mit der Welt hat Georg Friedrich Prinz von Preußen den Verzicht der Hohenzollern auf rund 4000 enteignete Kunst- und Sammlungsgegenstände bekannt gegeben, für die sie nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz des Jahres 1994 Rückgabeanträge gestellt hatten. Das ist ein bemerkenswerter Vorgang. Über Jahrzehnte hinweg hat das Haus Hohenzollern zähe Verhandlungen über diese Objekte geführt, die sich vor allem bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Potsdam sowie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und im Deutschen Historischen Museum in Berlin befinden. Verhandlungspartner waren und sind die Träger dieser Institutionen, das Land Brandenburg, der Bund und das Land Berlin. Parallel zu diesen außergerichtlichen Verhandlungen sind Klagen der Hohenzollern vor dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängig. Die Verzichtsankündigung ist nur sinnvoll, wenn sie die Rücknahme dieser Klagen beinhaltet.
Streit um Entschädigungen für die Hohenzollern:Lass gut sein
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Georg Friedrich Prinz von Preußen gibt Ansprüche auf Entschädigung für Kunstwerke auf: Klagen in zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam werden zurückgezogen.
Von Lothar Müller
Hohenzollern: Vergleichsverhandlungen gescheitert:Hohenzollern vor Gericht
Der Staat beendet die Vergleichs-Verhandlungen mit dem Adelshaus, das weiter auf Entschädigungen drängt.
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