MusikHeino klagt gegen AfD-Werbung

Will mit der AfD nichts zu tun haben: Volksmusiker Heino.
Will mit der AfD nichts zu tun haben: Volksmusiker Heino. Henning Kaiser

„Am Sonntag würde Heino Felix wählen“: Mit diesem Spruch hatte ein AfD-Politiker aus Brandenburg für sich geworben. Dem Musiker passt das nicht – er will 30 000 Euro wegen „immateriellen Schadens“.

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Nicht mit ihm. Volksmusiker Heino hat der AfD den Kampf angesagt, genauer: der AfD Uckermark und dem Politiker Felix Teichner. Der hatte im April vor der Landratswahl in der Uckermark mit dem Spruch „Am Sonntag würde Heino Felix wählen“ geworben, aber ohne dem Einverständnis des Musikers. Vor dem Landesgericht Innsbruck hat Heino nun eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30 000 Euro eingereicht.

Die Posts mit dem Spruch sind längst offline, nachdem bereits im April beim Landgericht Neuruppin ein Verfahren angelaufen war, hatte die AfD Uckermark nach Angaben des Gerichts eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen. Doch Heino reicht das nicht: Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden, sagte sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Märkische Oderzeitung berichtet.

Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre. Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.

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