RestitutionKunstraub gilt nun als Bruch internationalen Rechts

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Reliquiar des Heiligen Blasius aus dem Welfenschatz, der sich heute im Berliner Kunstgewerbemuseum befindet. Nach Ansicht der Erben der einstigen Besitzer handelt es sich um Raubkunst.
Reliquiar des Heiligen Blasius aus dem Welfenschatz, der sich heute im Berliner Kunstgewerbemuseum befindet. Nach Ansicht der Erben der einstigen Besitzer handelt es sich um Raubkunst. Markus Schreiber

Ein neues Gesetz erleichtert es amerikanischen Staatsbürgern, NS-Raubkunst ihrer Vorfahren zurückzuerlangen – auch aus deutschen Sammlungen. Wird es die Gerechtigkeit bringen, auf die sie so lange warten mussten?

Von Jörg Häntzschel

Am Montag nahm Donald Trump im Weißen Haus zwei Tüten mit Burgern von McDonald’s entgegen, um Reklame für die Steuerbefreiung von Trinkgeldern zu machen. Dann postete er ein KI-Bild von sich selbst als Jesus und behauptete, das Bild sollte ihn als Arzt darstellen. Weniger Beachtung fand eine weitere Amtshandlung Trumps an diesem Tag: Er unterzeichnete den „Holocaust Expropriated Art Recovery Act“, kurz Hear Act. Der dürfte es amerikanischen Nachkommen jüdischer Kunstbesitzer, die während des Nationalsozialismus beraubt wurden, erheblich erleichtern, ihr Eigentum zurückzuerlangen, unabhängig davon, ob es in amerikanischen oder in europäischen Museen liegt.

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