Grünenthal legt Berufung ein:Ein einziges Ärgernis

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Schon wieder Ärger um den Contergan-Film: Grünenthal gibt nach der Niederlage im Rechtsstreit um "Eine einzige Tablette" keine Ruhe - und will nun ein Verbot einzelner Filmszenen erwirken.

Der jahrelange Rechtsstreit um den im November 2007 in der ARD ausgestrahlten Contergan-Film "Eine einzige Tablette" geht in eine weitere Runde. Nach der Niederlage im Hauptsacheverfahren vor dem Hamburger Landgericht im April wollen der Contergan-Hersteller Grünenthal und ein früherer Anwalt der Contergan-Opfer nun vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) für ein Verbot einzelner Filmszenen kämpfen.

Die Berufungen der Kläger gegen die Urteile der Vorinstanz seien beim OLG eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag in Hamburg. Ein Verhandlungstermin stehe noch nicht fest. Der TV-Zweiteiler "Contergan" thematisiert den Skandal um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder geboren hatten.

Der Rechtsstreit geht im Kern um die Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten bei der Darstellung historischer Ereignisse. Grünenthal (Aachen) und der Anwalt sehen durch Szenen des Films ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und klagen seit Sommer 2006 gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die Produktionsfirma Zeitsprung.

Einstweilige Verfügungen verhinderten zunächst die Ausstrahlung des Films. Nach deren Aufhebung durch das OLG ließ das Bundesverfassungsgericht dann noch vor der endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Films die Sendung zu. Obwohl der WDR und Zeitsprung im Laufe des Verfügungsverfahrens Teile des Films geändert sowie einen erklärenden Vor- und Nachspann angehängt hatten, wollen die Kläger im Hauptsacheverfahren weiter ein Verbot diverser Szenen erreichen. Das Landgericht wies jedoch ihre Klagen im April ab.

Die Berufung dagegen begründete Grünenthal nun damit, dass der Film "nach wie vor grobe historische Fehler enthalte, die von der Kunstfreiheit nicht gedeckt sind". Der Streit um den Film sei unabhängig von dem jüngsten Zugehen des Unternehmens auf die Opfer des Arzneimittelskandals durch die Zahlung von 50 Millionen Euro an die Conterganstiftung, betonte eine Firmensprecherin. Die Produktionsfirma Zeitsprung geht zuversichtlich in die Berufungsverhandlung vor dem OLG. "Wir sehen das mit Gelassenheit", sagte Justiziar Mirek Nitsch.

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