Ganze 120.000 findet man seine Schriftzüge auf Mauern, Zügen, Brücken. Der als "OZ" bekanntgewordenen Hamburger Graffiti-Sprayer Walter F. wurde mehrfach beim Sprayen erwischt und musste sich im Amtsgericht Hamburg-Barmbek wegen Sachbeschädigung in 19 Fällen verantworten. Der 61-järhige wurde nun nach dem heutigen Verfahren zu 14 Monaten haft verurteilt.
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek sah es als erwiesen an, dass sich der 61-Jährige in elf Fällen der Sachbeschädigung schuldig gemacht hat. Zwischen 2008 und 2010 verbreitete er demnach sein charakterisitsche Schriftzeichen und Malereien in der Stadt.
Seine zwei Anwälte hatten laut Berichten von sueddeutsche.de geplant, aus seinem Fall einen Musterprozess für das Grundrecht auf Kunstfreiheit zu machen. Denn schließlich ist Street Art, worunter auch die Graffiti-Kunst zählt, ohne den öffentlichen Raum gar nicht denkbar. Die Versuche waren allerdings vergeblich.
Und Richterin Heike Valentin fand in ihrem Urteil klare Worte: "Wir wenden Gesetze an, die nicht von einem Diktator kommen, sondern vom Bundestag." Eine Bewährung könne sie nicht begründen, da "OZ" während des laufenden Prozesses schon wieder beim Sprühen erwischt worden sei. Des weiteren sei es notwendig, "mal wieder zum Ausdruck zu bringen, worüber wir uns hier unterhalten: Wir unterhalten uns über Sachbeschädigung, und das ist ein Straftatbestand", verkündet sie in der Urteilbegründung.
Die Verteidigung kündigte Rechtsmittel an. "OZ" verbrachte für seine Sprüherei insgesamt schon rund acht Jahre hinter Gittern.