Gesellschaft:Mörder und Monster

Spektakuläre Fälle wie die um Dominik Brunner, Loveparade und Jörg Kachelmann zeigen: Die Öffentlichkeit reagiert zunächst impulsiv wie ein junger Schläger. Doch sie ist auch lernfähig: Durch ihre Debatten entsteht Rechtsbewusstsein.

Andreas Zielcke

Wer die öffentliche Meinung nicht zu verachten versteht, wird es nie zu Großem bringen. So sprach Hegel, und so wollen es bis heute alle Zyniker des öffentlichen Palavers wissen. Und doch ist selbst den rabiatesten unter ihnen klar, dass sie weit über das Ziel hinausschießen. Wäre es wirklich so miserabel um die Öffentlichkeit bestellt, würde uns der ganze politische Laden und auch der ökonomische längst um die Ohren fliegen.

Gesellschaft: Das diffuse Wesen Öffentlichkeit besteht vermeintlich aus egoistischen Einzelnen. Und doch können sie sich auf gemeinsame Werte einigen - was sich bei Katastrophen wie bei der Loveparade zeigt.

Das diffuse Wesen Öffentlichkeit besteht vermeintlich aus egoistischen Einzelnen. Und doch können sie sich auf gemeinsame Werte einigen - was sich bei Katastrophen wie bei der Loveparade zeigt.

(Foto: APN)

Das Geheimnis der modernen Gesellschaft ist ja, wie sie es schafft, nicht auf der Stelle ins Chaos zu stürzen. "Entgegen alle Wahrscheinlichkeit funktioniert sie" (Niklas Luhmann), ja sie funktioniert auf einem außerordentlich hohen Grad von Komplexität, und das ohne zentrale Steuerung. Auch die politischen Instanzen stellen bekanntlich dieses alles überschauende und lenkende Gehirn nicht dar. Der Markt, die soziale Arbeitsteilung, die zentrifugalen Teilsysteme der Gesellschaft und natürlich die Anarchie der privaten Lebenswelten - jedes Element ist so unregierbar wie das andere, keines wird von einem dirigierenden Staat auf Vordermann gebracht.

So krisengeschüttelt die Gesellschaft auch ist, balanciert sie doch einen Zustand "vitaler Normalität" aus. Offensichtlich integriert sie sich über sozial-elektrische Feldlinien, die durch Millionen tägliche Kommunikations- und Bewertungsakte erzeugt werden. Alle sozialen Teilchen sind in der Schwebe, und dennoch kommt im Ergebnis ein erstaunlich stabiles und zugleich flexibles Kraftfeld innerer Bindung und Geistesverwandtschaften heraus.

Wie finden wir Egoisten einen gemeinsamen Nenner?

Nun gehört es zwar zum festen Inventar der Zeitkritik, dass diese innere Bindung nachlasse und die individualistische Gesellschaft mehr und mehr zerfalle. Das ist diskutabel, aber interessanter ist der Blick von der anderen Seite her: Wie bringt es selbst diese Gesellschaft der Egoisten zustande, sich über gemeinsame Normen zu verständigen?

Ein Lehrbeispiel dafür bietet die aktuelle öffentliche Diskussion um spektakuläre Straftaten, vor allem um die Toten in Duisburg, um die Tötung des Dominik Brunner in München-Solln, um den Vorwurf der Vergewaltigung gegenüber Jörg Kachelmann. Ein Lehrbeispiel deshalb, weil die Debatten zeigen, wie sich öffentliches Rechtsbewusstsein bildet, wie es provoziert wird, wie es dazulernt - aber auch, wo seine Schwächen liegen.

"Vor Gericht müssen die Gesetze sprechen, und der Herrscher muss schweigen", verkündete Friedrich der Große. Solange es um den Monarchen oder auch um die Regierung in einem Rechtsstaat mit seiner Gewaltenteilung geht, gilt dies mit gutem Grund. Der wahre Herrscher in einer Demokratie aber, der Souverän, lässt sich nicht das Wort verbieten. Bevor die offiziellen Ermittlungen in sensationellen Fällen beginnen, setzt der öffentliche Diskurs ein, schwillt in der Zeit der Gerichtsverhandlung erst recht an und hört nach dem Urteil selten auf.

Das Gericht fällt sein Urteil am Ende des Prozesses, die Öffentlichkeit am Anfang

So wird auf der großen Bühne parallel verhandelt. Man ist zwar auf die Ergebnisse der amtlichen Ermittler angewiesen, aber die Meinungsbildung folgt ihrer eigenen Logik. Insbesondere bei der Gewalttat gegen Brunner zeigt sich ein typisches Muster des öffentlichen Räsonnements über Verbrechen und Strafen.

Während das Gericht sein Urteil am Ende des Prozesses fällt, halten es große Teile der Öffentlichkeit umgekehrt. Sie steigen gleich zu Beginn mit Aplomb ein und urteilen impulsiv aus dem Stand. Im Nu waren die beiden jungen Täter "Mörder" und Monster. Erst danach setzten die Wahrheitsfindung und sachliche Differenzierung ein. Deren bisheriges Ergebnis kann sich allerdings sehen lassen.

Rechtsbewusstsein ist work in progress

Inzwischen ist man informiert über den Herzfehler Brunners und damit über das Problem der Tötungskausalität, man ist im Bilde über seinen einleitenden Faustschlag und damit über das Problem der Angriffsmotive der Täter, also über die Abgrenzung von Mord (niedrige Beweggründe) und Totschlag. Man erwägt sogar, dass womöglich nur eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommt. Schließlich wird die erbärmliche Kindheit beider Täter ausführlich ausgebreitet. Man erörtert, dass dies nichts entschuldigt, aber das Strafmaß beeinflusst.

Das ist eine beachtliche Selbstkorrektur des öffentlichen Meinungsstands, wahrlich keine Hexenjägerei. Zwar bleibt die "falsche" Reihenfolge, in der man zunächst öffentlich vorverurteilt und dann erst nach und nach die konkreten Umstände berücksichtigt, für Beschuldigte verhängnisvoll. Da agiert die Öffentlichkeit ähnlich wie ein junger Heißsporn, der sich herausgefordert fühlt und zuschlägt, um erst dann über Anlass und Reaktion nachzudenken.

Die Selbstgespräche der Gesellschaft

Doch immerhin findet das Nachdenken statt und verleiht der öffentlichen Erörterung der Verbrechen einen tieferen Sinn. Jeder öffentliche Austausch über einen konkreten Fall stellt zugleich ein Selbstgespräch der Gesellschaft über Geltung und Reichweite ihrer Strafnormen dar. Rechtsbewusstsein ist ein öffentlich beobachtbares work in progress.

Darum muss man die Kommentare in Medien und Internet zu Solln, Duisburg und Kachelmann auf diese Tiefendimension hin interpretieren: Mit welchen Argumenten richten die Diskutierenden ihr Rechtsgefühl und ihr Rechtswissen ein? Finden sie eine gemeinsame Orientierung für ihre Strafbedürfnisse?

Bei Brunner tut man sich noch am leichtesten. Mit dem Einordnen von Mord, Totschlag und Jugendbrutalität ist die Öffentlichkeit vertraut, nur bei der diffizilen Teilfrage, ob der Fausthieb Brunners als unerlaubter präventiver Akt oder als erlaubte Notwehr durchgeht, halten sich fast alle Kommentare heraus. Eine weise Enthaltung - ein juristisches Seminar ist die Öffentlichkeit dann doch nicht.

Weniger weise sind viele Meinungen zu Kachelmann, und mit schweren Kenntnislücken plagt sich das Rechtsbewusstsein bei der Loveparade, bei Winnenden ist es nicht besser.

Strafrecht als Waffe im Geschlechterkampf

Bei Kachelmann hat die Flut der einander widersprechenden Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Zeugin bei vielen nicht dazu geführt, erst recht unparteilich zu bleiben. Stattdessen wird das Strafrecht als Waffe im Geschlechterkampf missbraucht, exemplarisch bei Alice Schwarzer. Sie will bei Anklagen wegen Vergewaltigung darauf hinaus, dass für Aussagen der Opfer die "Wahrheitsvermutung" spreche. Doch damit nähme man Justizverbrechen in Kauf. Denn "im Zweifel für das Opfer" hebt den Grundsatz aller rechtsstaatlichen Wahrheitsfindung auf, dass im Zweifel für den Angeklagten zu urteilen ist. Abgesehen davon ist die Wahrheitsvermutung zugunsten des Opfers absurd: Wie im Fall Kachelmann ist oft ja gerade fraglich, ob die Zeugin tatsächlich ein Opfer des Angeklagten ist oder nicht.

Im Ganzen schwankt der öffentliche Diskurs über den Vorwurf gegen Kachelmann zwischen einer beispiellosen Indiskretion gegenüber dem Intimleben der beiden Beteiligten und dem Wunsch, den gordischen Knoten der Zweifel zugunsten der einen oder anderen Seite zu durchhauen. Ist es nach wie vor zu viel verlangt, dass das öffentlich artikulierte Rechtsbewusstsein auch bei Sexualdelikten neutral und distanziert bleibt?

Das Problem mit der Risikogesellschaft

Aber nicht nur hier, auch die Kommentierung der Loveparade zeigt, wie schnell rechtliche Fragen durch moralische ersetzt werden. In diesem Fall aber ist der Grund ein anderer: Kaum ein Begriff ist rechtlich so schwer zu fassen, aber moralisch so leicht zu füllen wie der Begriff der Fahrlässigkeit. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung wegen der 21 Toten war sofort auf dem Tisch, er liegt auch nahe. Doch wen er aus welchen Gründen treffen soll, ist sehr viel komplexer, als es den ersten Anschein hat.

Zum einen, weil offenbar bei der Fehlplanung die städtischen Genehmigungsbehörden, der Veranstalter und eventuell auch die Polizei zusammenwirkten. Die Fahrlässigkeit kennt aber, im Unterschied zu vorsätzlichen Delikten, keine Mittäterschaft, keine Tatbeteiligung. Jeder Vorwurf muss daher singulär gegenüber jeder einzelnen Person begründet werden - und ihr gegenüber auf eigenen Füßen stehen. Man hat es bei dem Zugunglück von Eschede mit seinen 101 Toten gesehen: Am Anfang waren viele sich über den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen die Zuständigen einig, fünf Jahre später wurde das gerichtliche Verfahren eingestellt ohne jede Verurteilung; die Öffentlichkeit nahm es hin.

Das Problem der Kausalität

Zum anderen spielt hier ein Moment herein, das die Sache weiter verkompliziert. Manche Teilnehmer an der Loveparade haben womöglich fahrlässig zu den Risiken beigetragen, die sich tödlich auswirkten. Das ist nicht nur eine Frage der Mitschuld, sondern zunächst einmal ein Problem der Zurechnung der Kausalitätsabläufe.

Inwiefern, so lautet diese Vorfrage, ist etwa den Amtsträgern ein kausaler Zusammenhang zwischen ihrer unterstellten Pflichtverletzung und dem tödlichen Ausgang zuzurechnen, wenn weitere Akteure dazwischengetreten sind, die ihrerseits "eigenverantwortlich" (so der Bundesgerichtshof) die Gefahr heraufbeschworen oder verstärkt haben?

Kein Wunder zwar, dass derlei Finessen nicht zum Fundus öffentlicher Kriterien gehören. Doch das sind keine Spitzfindigkeiten, sie können über Strafe oder Freispruch entscheiden. Noch problematischer ist es im Fall Winnenden, da die Justiz den Vater des Amokschützen wegen fahrlässiger Tötung anklagt.

Dem Vater wird der Tod der Schüler und Lehrer zugerechnet, weil er seinem Sohn fahrlässig ermöglicht habe, an die Waffe zu gelangen. Doch hier ist der Sohn nun offensichtlich als "eigenverantwortlicher" Täter in den Kausalverlauf eingetreten, ja er hat ihn mit seinem Tötungsvorsatz bewusst zu seinem eigenen gemacht. Einen fahrlässigen Täter hinter einem Vorsatztäter zu konstruieren, das ist strafrechtlich sehr bedenklich. So weit man sieht, werden jedoch öffentlich keine Einwände erhoben.

Im Allgemeinen hält man sich bei fahrlässiger Tötung an die Vorgaben der Justiz und verlegt den eigenen Diskurs auf die moralische und politische Verantwortlichkeit. Auch bei der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko kamen elf Menschen zu Tode, doch die amerikanische Justiz hat deshalb noch kein Verfahren eingeleitet, also schweigt auch die Öffentlichkeit zu dem strafrechtlichen Vorwurf, erstaunlich genug.

Wie es also scheint, lernt das öffentliche Rechtsbewusstsein eher aus dem Umgang mit vorsätzlichen Verbrechen. Den unzähligen Fahrlässigkeitslinien der "Risikogesellschaft" steht es ziemlich hilflos gegenüber.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: