Gerichtsurteil gegen geplante Performance:Welpen töten ist keine Kunst

In einer Eilentscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht untersagt, dass kommende Woche bei einer "Performance" auf einer Spandauer Bühne zwei kleine Hunde getötet werden. Die Antragstellerin hatte für die Aktion eine paradox anmutende Begründung angeführt: Sie wolle gegen Tierquälerei protestieren.

Öffentliche Tiertötungen für eine Kunst-Performance fallen nicht unter die Kunstfreiheit und sind damit verboten. Dies besagt ein am Freitag bekanntgegebener Eilbeschluss des Berliner Verwaltungsgerichts. Auch als Protestaktion ist die geplante Performance-Aktion einer Künstlerin demnach nicht zulässig.

Diese wollte am kommenden Montag bei einer Aufführung in einem Theater in Berlin-Spandau unter dem Titel "Der Tod als Metamorphose" nach einer Meditation nacheinander zwei Hundewelpen mit Kabelbindern erdrosseln. Damit wolle sie auf Tierquälerei in Alaska und Spanien hinweisen, wo nach ihren Angaben ausgediente Schlitten- und Jagdhunde auf gleiche Weise umgebracht werden.

Das Bezirksamt Spandau hatte der Veranstaltung aber die Genehmigung verweigert, wogegen die Künstlerin Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichte. Laut den Angaben des Gerichts argumentierte die Künstlerin damit, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz unter dem Recht auf Kunstfreiheit durch das Grundgesetz gerechtfertigt seien.

Die Richter, die die Klage der Künstlerin in einem Eilbeschluss nun abwiesen, begründeten ihre Entscheidung hingegen mit dem Tierschutzgesetz: Darin heißt es, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen dürfe. Auch sei es verboten, ein Tier zur Schau zu stellen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien. Gegen den Beschluss kann die Künstlerin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erheben.

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