Geheime Abstimmung:Ein sehr alter Zopf

Ministerpräsidentenwahl Thüringen - Proteste

Proteste nach der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen: Überläuferstimmen durch die AfD wären bei offener Abstimmung erkennbar.

(Foto: dpa)

Im Bund wie in den Ländern wählen die Parlamente die Regierungschefs in geheimer Abstimmung. Diese Regelung ist ein undemokratisches Relikt. Es ist an der Zeit, sie abzuschaffen.

Gastbeitrag von Frank Decker

Unanständig, Trickserei, Wählerbetrug - diese und weitere Vokabeln wurden bemüht, um das Verhalten von AfD, CDU und FDP bei der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten am 5. Februar 2020 zu kritisieren. Über die verfassungsmäßige Bestimmung, die dieses Verhalten ermöglichte, haben die Kritiker kein Wort verloren. Es ist die in allen Ländern und auf Bundesebene vorgesehene Regelung, wonach die Wahl der Regierungschefs mit "verdeckten Stimmzetteln" - wie es in der Geschäftsordnung des Bundestages heißt - zu erfolgen hat, also in geheimer Abstimmung.

Die geheime Wahl der Ministerpräsidenten und Bundeskanzler wird so sehr als Selbstverständlichkeit betrachtet, dass man glauben könnte, sie sei dem grundgesetzlich geschützten freien Mandat der Volksvertreter gleichsam inhärent. In Wirklichkeit stellt sie einen schwerwiegenden Verstoß gegen demokratische Prinzipien dar. So richtig und wichtig es ist, dass die Abgeordneten frei entscheiden können und nur ihrem Gewissen unterworfen sind, so werden sie doch zugleich als Vertreter einer politischen Partei gewählt. Damit sind sie auch deren Willen und dem Willen ihrer Wähler verpflichtet. Das freie Mandat gibt ihnen die Möglichkeit und das Recht, sich von diesem Willen jederzeit zu entfernen. Ob das politisch gerechtfertigt ist, muss der Wähler allerdings nachvollziehen können. Das geht nur, wenn die Abgeordneten ihr Abstimmungsverhalten öffentlich sichtbar machen, dieses also nicht im Verborgenen stattfindet.

Die geheime Wahl wird häufig damit begründet, dass die Parlamentarier nur so vor den Pressionen wirksam geschützt werden könnten, die sie bei einem Abweichen von der Partei- oder Fraktionslinie zu gewärtigen hätten. Wenn das stimmen würde, müsste allerdings bei allen Fragen verdeckt abgestimmt werden, also auch bei Gesetzesbeschlüssen. Gerade hier verlangen die Verfassungen aber zu Recht eine offene Abstimmung, die auf Antrag sogar namentlich zu erfolgen hat. Auch über die Vertrauensfrage gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes wird offen abgestimmt, analoge Regelungen gelten in den Ländern.

Gegen das Öffentlichkeitsgebot wird zur Rechtfertigung der geheimen Wahl manchmal der besondere Charakter von Personenentscheidungen ins Feld geführt. Diese seien als "Wahlen" anders zu betrachten als Abstimmungen über Sachfragen, weil es bei ihnen auch um eine persönliche Vertrauensbeziehung zwischen Wählern und Gewählten gehe. Dabei wird jedoch übersehen, dass es sich bei der Wahl des Regierungschefs nicht um eine bloße Personalentscheidung handelt, sondern um eine Entscheidung über die Bildung und den Bestand einer Regierung. Als grundsätzliche politische Richtungsentscheidung stellt diese die Grundlage aller folgenden Sachentscheidungen dar. Warum sollte ausgerechnet hier das Transparenzgebot nicht greifen? Das bedeutet keineswegs, dass bei sämtlichen Personenwahlen offen abgestimmt werden müsste. So lässt sich die geheime Stimmabgabe bei der Bundespräsidentenwahl rechtfertigen, die ja weniger eine Parteien- als eine Persönlichkeitswahl darstellt. Für die allgemeinen Wahlen gilt das ohnehin. Bei diesen ist der Wähler niemandem rechenschaftspflichtig außer sich selbst.

Es bräuchte im Bund keine Verfassungsänderung, um die geheime Wahl abzuschaffen

Die undemokratischen Wirkungen der Geheimwahl lassen sich an einer Reihe von spektakulären Fällen der jüngeren Vergangenheit beleuchten. 2005 versagte ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete aus den eigenen Reihen der SPD-Kandidatin Heide Simonis bei der Ministerpräsidentenwahl in Schleswig-Holstein in vier aufeinanderfolgenden Wahlgängen die entscheidende Stimme, nachdem er oder sie in vorangegangenen Probeabstimmungen in der Fraktion stets für Simonis gestimmt hatte. Bei der Wahl Georg Milbradts zum sächsischen Ministerpräsidenten wenige Monate zuvor erhielt die rechtsextreme NPD, die einen eigenen Kandidaten aufgestellt hatte, mindestens zwei zusätzliche Stimmen aus dem Lager der demokratischen Parteien. In Thüringen müssen in der letzten Woche im ersten Wahlgang sogar mindestens drei Vertreter der anderen Parteien für den AfD-Kandidaten votiert haben, obwohl jede dieser Parteien eine Zusammenarbeit mit den Rechtspopulisten ausdrücklich abgelehnt hatte.

Die Absurdität der verdeckten Abstimmung lässt sich an dem aktuell in Erfurt zirkulierenden Szenario ablesen, dass bei einer möglichen Neuwahl des Ministerpräsidenten der Linken-Kandidat Bodo Ramelow bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Dazu bräuchte er mindestens vier Stimmen aus dem Lager von CDU, FDP und AfD. Auch hier könnten die Rechtspopulisten das Spiel bestimmen, wenn ausgerechnet sie diese Stimmen bereithalten. Selbst wenn die Stimmen von der CDU oder FDP kommen, wäre dies wegen der geheimen Stimmabgabe nicht beweisbar. Der Gewählte müsste mit dem Verdacht leben, er sei ein Ministerpräsident "von Gnaden der AfD". Damit entsteht eine groteske Situation. Ramelows Wahl wäre unter den neuen Umständen in einem dritten Wahlgang problemlos möglich. Gerade die Linke aber ziert sich nun, in eine solche Wahl zu gehen, weil sie "fürchten" muss, dass ihr Kandidat bereits im ersten Wahlgang die nötige Mehrheit bekommt - durch Überläufer, die auch von der AfD stammen könnten. All das wäre bei offener Abstimmung vermeidbar.

In der Zeit hatte der Politikwissenschaftler Theodor Eschenburg die Geheimwahl schon 1976 als undemokratisches Relikt und "alten Zopf" bezeichnet, der endlich abgeschnitten werden müsse. Anlass waren damals die Umstände beim gescheiterten Misstrauensvotum Rainer Barzels gegen Willy Brandt 1972 (erst später stellte sich heraus, dass die fehlenden Stimmen aus der Union vom DDR-Geheimdienst gekauft worden waren) und die bis heute unbekannten Überläufer aus dem sozialliberalen Lager, die Ernst Albrecht 1976 zur Wahl zum niedersächsischen Ministerpräsidenten verhalfen. Eschenburg führte das Festhalten an der Geheimwahl auf vorparlamentarische Traditionen zurück, die in den Parlamentarismus ohne nähere Begründung einfach übernommen worden seien. Ein weiterer Grund dürfte in der generellen Höherbewertung des konstitutionellen gegenüber dem demokratischen Prinzip im deutschen Verfassungsdenken liegen.

Um die Geheimwahl abzuschaffen, wäre in der Hälfte der Länder und auf Bundesebene keine Verfassungsänderung nötig; hier sind die "verdeckten" Stimmzettel lediglich in der Geschäftsordnung der Parlamente geregelt. Vielleicht liefern die Thüringer Ereignisse einen neuen Anstoß zu einer Änderung. Von einem einzelnen Vorreiter könnte bereits eine Signalfunktion ausgehen. Wichtig wäre, dass irgendein Bundesland den Anfang macht.

Der Politologe Frank Decker lehrt an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

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