Hannes Hartung ist einer der umtriebigsten Kunstanwälte der Republik. Bekannt wurde er außerhalb der Fachwelt durch einige spektakuläre Fälle. So vertrat er zum Beispiel in der Anfangsphase Cornelius Gurlitt nach dem sogenannten Schwabinger Kunstfund. Jüngst war er am Prozessvergleich im 26 Jahre währenden Streit um das Paul-Klee-Gemälde "Sumpflegende" zwischen der Stadt München, dem Lenbachhaus und ihre Ansprüche erhebenden Erben beteiligt. Nun eröffnet Hartung - auch Herausgeber eines Leitfadens zum neuen vom Kunsthandel wenig geliebten Kulturgutschutzgesetz - eine eigene kleine Galerie in seiner neuen, nicht ganz so kleinen Kanzlei. Mit dieser ist Hartung im August geradewegs ins Kunstareal gezogen, schräg vis-à-vis der Pinakothek der Moderne. Die erste Vernissage hat er gleich auf den Eröffnungsabend der Open Art, Münchens großem Kunstwochenende, terminiert.
"GalerieKanzlei" in München:Spektakuläre Panoramen
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Kunstrechtler Hannes Hartung eröffnet kleine Galerie in seiner Kanzlei
Von Susanne Hermanski, München
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