Kafka und sein Erbe:„Liebster Max, meine letzte Bitte …“

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„Liebster Max, meine letzte Bitte ...“: Franz Kafka in Prag. (Foto: DPA)

Franz Kafka verfügte, dass seine Manuskripte nach dem Tod verbrannt werden, doch Max Brod machte sie der Öffentlichkeit zugänglich. Der Jurist Ulrich Fischer fragt nun: Wie ist das eigentlich rechtlich?

Von Ronen Steinke

Franz Kafkas letzter Wille war, dass seine Manuskripte verbrannt werden („restlos und ungelesen“), und Kafkas letzter Wille wurde bekanntlich und zum Glück: dreist missachtet. Und jetzt, hundert Jahre später, wird es noch mal kurz skurril und zumindest für Jura- und/oder Kafka-Nerds auch ein bisschen amüsant: Der langjährige Frankfurter Rechtsanwalt und Literaturkritiker Ulrich Fischer hat eine knappe (108 Seiten) und zwischen juristischer Akribie und erkennbarer Lust am Absurden flirrende, rechtliche Erörterung geschrieben – ob das denn so okay war?

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