Forschung zu NS-Beutekunst:Schaut hinter die Bilder

Von den Nazis geraubt oder rechtmäßig erworben? Um Picassos "Madame Soler" wird gerade heftig gestritten. Auch die Herkunft vieler anderer Kunstwerke liegt immer noch im Dunkeln - weil viele Kunsthändler die Auskunft verweigern.

Ira Mazzoni

Da war er wieder, der ungeheuerliche Vorwurf, die deutschen Museen rückten Raubkunst nicht heraus. Trotz Washingtoner Erklärung, trotz der auf Freiwilligkeit beruhenden Bund-Länder-Erklärung zur "Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz" mit dem Bemühen um "faire und gerechte Lösungen" jenseits aller Verjährungsfristen. Auch weil frühere Wiedergutmachungsregelungen einfach zu kurz griffen.

"Obszön" nannte der Historiker Julius H. Schoeps, Vertreter der Erben des Bankiers Paul von Mendelssohn-Bartholdy, die Haltung der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Picassos "Madame Soler" sei kein verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut. Obszön sei es, von den Nachkommen einer großen jüdischen Familie den Nachweis der Verfolgung unter nationalsozialistischer Willkürherrschaft zu fordern. Das stehe doch in jedem Schulbuch, dass die Juden ab 1933 in Deutschland systematisch entrechtet wurden, kommentierte die Kulturzeit-Moderatorin Tina Mendelssohn den Fall Madame Soler. Als hätte das je ein Kurator bestritten. Aber in allen Restitutionsfällen muss geklärt werden, ob das konkrete einzelne Bild unter Druck und unter Wert verkauft wurde, ob es erpresst, beschlagnahmt und von den Nationalsozialisten "verwertet" wurde.

Aktuelle Provenienzforschung - das machte jetzt auch der vom Münchner Institut für Zeitgeschichte und den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen veranstaltete Workshop "Kunstraub und Restitution" wieder deutlich - versucht schmerzlich akribisch Vorgänge aufzuarbeiten die eben nicht in jedem Geschichtsbuch stehen. Vorgänge, die teilweise nur schlecht dokumentiert beziehungsweise nur fragmentarisch überliefert sind. Ein Grundproblem der Forschung ist, dass sie bisher fast immer Einzelfallforschung ist, zeitlich befristet und personell ohne die nötige Kontinuität.

Immerhin kam es in den letzten zehn Jahren (nahezu ohne Presse-Begleitung) zu 100 Restitutionen mit insgesamt 1500 Objekten. Mittlerweile haben sich 17 Museen zu einer Forschungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Aber das sind kaum mehr als ein Prozent aller 109 öffentlichen Einrichtungen. Und noch immer konzentrieren sich die Recherchen auf Malerei, klassisch moderne zumal. Kunstgewerbliche, naturwissenschaftliche, technikgeschichtliche Sammlungen rühren bisher kaum an die Problematik.

Grundlagenforschung, die sich ohne Druck konkreter anwaltlicher Restitutionsanfragen, dem Deutschen Kunsthandel in der Zeit des Nationalsozialismus (und darüber hinaus) widmet, steht erst am Anfang. Immer mehr junge Kunsthistoriker beginnen sich für die Rückseiten der Gemälde zu interessieren. Aber die Museen sind kaum vernetzt, kritisierte die Sprecherin der Arbeitsgruppe Provenienzforschung. Dabei sehen sich alle Forscher mit den gleichen Problemen konfrontiert: Bestimmte Nachlässe sind immer noch gesperrt. Viele Kunsthändler verweigern jede Auskunft und erst recht jede Einsicht in ihre Bücher. Umso wichtiger sind neuerschlossene Quellen, Akten wie Briefe.

Die Rückseiten der Gemälde

Ohne Fall keine Forschung, das ist die traurige Regel. Der sogenannte Workshop mit Kunsthistorikern, Juristen, Historikern und Kunsthändlern kam denn auch auf eine Initiative des Anwalts Markus Stötzel hin zustande, der allein in den Pinakotheken elf "NS-verfolgungsbedingt entzogene Werke" der Sammlung Flechtheim vermutet, Werke, die erst in den 70er und 80er Jahren vom Museum erworben worden waren. Je nach Interessenlage konzentrierten sich Skepsis wie Hoffnungen auf die vom Archivar Ottfried Dascher soeben publizierte Flechtheim-Biographie "Es ist was Wahnsinniges mit der Kunst", die eine Liste von 600 Werken aus Flechtheims Besitz mit Anmerkungen zu ihrer Handelsgeschichte enthält.

Die zentralen Fragen lauten: Verlor Flechtheim seine Bilder verfolgungsbedingt oder konnte er sie trotz der unzweifelhaften Repressalien, die sich gegen ihn persönlich und gegen die von ihm vertretene moderne Kunst richteten und früh auf die wirtschaftliche Vernichtung des Unternehmens zielten, durch geschickte - nicht dokumentierte - Arrangements ins Ausland retten? War die Auflösung seiner Düsseldorfer Galerie 1933 eine frühe "Arisierung"? Welche Rolle spielte dabei sein langjähriger Geschäftsführer Alex Vömel, der das Geschäft auf den eigenen Namen übertrug? War er skrupelloser Profiteur oder Flechtheims Beistand in auswegloser Situation?

Laut Frank Bajor von der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg kommt man um die Einzelfallprüfung nicht herum, weil die wirtschaftliche Existenzvernichtung jüdischer Bürger erst von 1938 an systematisch organisiert wurde. Vorher, so Bajor, hielten Reichsinnen- und Reichswirtschaftsministerium den Anschein freier Wirtschaftsausübung jüdischer Kunsthändler aufrecht.

Was nicht heißt, dass lokal und regional schon von 1933 an Enteignungsprozesse in Gang gesetzt wurden, die auf beachtlich wenig moralische und politische Entrüstung in der Bevölkerung trafen. Laut den Verordnungen der ersten Jahre jedenfalls - das bestätigte Tisa Francini, die am Museum Rietberg in Zürich für Provenienzforschung zuständig ist - gab es Spielräume sowohl für die meist örtlichen Behörden wie für die jüdischen Kunsthändler. "Devisenbringer" wurden sogar zum Bleiben aufgefordert. Wie etwa der Auktionator Arthur Kauffmann, dem die Frankfurter Handelskammer die sichere Emigration unter weitgehender Wahrung seiner Vermögenswerte in Aussicht stellte. Kauffmann emigrierte erst im September 1938 in die USA, zu einem Zeitpunkt, an dem es für andere jüdischen Familien längst zu spät war.

Ungeheuerlich wäre es gleichwohl, die Museen unter Generalverdacht zu stellen und sie implizit als Täter-Vertreter zu stigmatisieren? Sicher, Museen haben eine Verantwortung ihre Sammlungsgeschichte genau aufzuarbeiten, denn ihre Direktoren waren als Gutachter für NS-Behörden tätig, schätzten die Werte, nach denen sich die "Ausfuhrabgabe" bemaß oder verweigerten die Ausfuhr bestimmter Werke zum Nutzen der eigenen Sammlung.

Vorbildlich ist die Aufarbeitung der Ära Buchner in den Staatsgemäldesammlungen, die bereits zu unangefragten Rückgaben an Erben führte. Aber die aktuellen Fälle betreffen alle Werke, die nach 1950 erworben wurden. Bleiben bei den Recherchen berechtigte Zweifel, könnten "faire und gerechte Lösungen" vergleichend geregelt werden. Für solche Entscheidungen, das machte Uwe Hartmann von der Arbeitsstelle für Provenienzforschung deutlich, sei die Politik verantwortlich.

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