Filmmusik:Oscars strenge Regeln

Künstler, die ihren Kompositionen fremde Songs oder Soundtracks so untermischen, dass nicht mehr erkennbar ist, was von wem stammt, fliegen aus dem Oscar-Rennen. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

Wer bei den Academy Awards als Filmkomponist antreten will, darf keine fremden Stücke verwenden. Diese strenge Regel führt nun zum Ausschluss des gefeierten "Arrival"-Komponisten Jóhann Jóhannsson.

Von David Steinitz

Auch in Hollywood gibt es ziemlich viel Bürokratie, damit der Glamour der Filmindustrie nach gerechten Regeln verteilt wird. Das haben in dieser Woche drei Filmmusik-Komponisten zu spüren bekommen, deren Werke für die Oscarverleihung am 26. Februar disqualifiziert wurden.

Schuld ist der Paragraf 15 II E im Regelwerk der amerikanischen Filmakademie, deren Mitglieder jedes Jahr die Oscar-Gewinner wählen. Darin heißt es, dass Musikwerke nur dann zur Wahl für den besten Soundtrack gestellt werden dürfen, wenn der Künstler seine Komposition nicht mit bereits existierender Musik "verwässert" habe. Sprich: Wer fremde Songs oder Soundtracks in seine eigene Komposition so einbaut, dass nicht mehr klar zu unterscheiden ist, was von wem stammt, fliegt raus aus dem Oscar-Rennen.

Erwischt hat es unter anderem einen der derzeit angesagtesten Filmmusiker in Hollywood, den Isländer Jóhann Jóhannsson. Dessen Soundtrack für den Science-Fiction-Film "Arrival" war bereits als heißer Oscar-Kandidat gehandelt worden. Aber Jóhannsson verwendet darin Musik von Max Richter aus dessen Album "The Blue Notebooks", die Martin Scorsese auch schon mal verwendet hat. Da half es auch nichts, dass das Filmstudio, welches "Arrival" produziert hat, in Variety beteuert, 86 Prozent der Filmmusik auf dem Soundtrack seien neu. Ebenfalls ausgeschlossen wurden die Kompositionen von Kim Allen Kluge und Kathryn Kluge für Martin Scorseses neuen Film "Silence", und der Soundtrack von Lesley Barber für das Drama "Manchester by the Sea". In beiden Fällen sei zu viel fremdes Material verwendet worden, teilte die Filmakademie mit.

© SZ vom 15.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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