Nachdem sich die Regierungskoalition festgelegt hat, wird künftig jede sexuelle Handlung strafbar sein, die das "Nein" des Opfers übergeht. Gegenüber der aktuellen Rechtslage, die Nötigung oder Missbrauch voraussetzt, fügt der neue Tatbestand dem Sexualstrafrecht die bisher fehlende Basisregel hinzu. Das Missachten des Willens ist jetzt hinreichender Strafgrund.
Essay:Der Preis des Neins
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Nein soll endlich Nein heißen. Aber macht es sich die geforderte Verschärfung des Sexualstrafrechts zu leicht? Eine Betrachtung entscheidender Streitpunkte.
Von Andreas Zielcke
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