Süddeutsche Zeitung

Einigung von Gema und Musikveranstaltern:Club-Betreiber können aufatmen

Wieviel kostet Musik? Nach monatelangem Streit haben sich Musikveranstalter und die Verwertungsgesellschaft Gema auf neue Gebühren geeinigt, die von Januar an gelten sollen. Vor allem Club-Betreiber hatten gefürchtet, für das Abspielen von Musik bald das Vierfache zahlen zu müssen.

Die Verhandlungen zogen sich über Monate, jetzt ist um die urheberrechtliche Vergütung von Musik in Diskos, Bars, Kneipen und bei Einzelveranstaltungen eine Einigung erzielt worden. Die Gema und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter haben einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Die neuen Tarife gelten vom 1. Januar 2014 an.

Gegen die ursprünglich geforderte Tarifreform der Gema hatte sich die Branche heftig gewehrt. Sie hätte Erhöhungen von bis zu 1000 Prozent mit sich gebracht. Clubs und Discos hätten durchschnittlich 400 bis 500 Prozent mehr zahlen sollen. Viele Musikveranstalter sahen sich dadurch in ihrer Existenz bedroht.

"Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer", sagte Ernst Fischer, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga).

Die neuen Vereinbarungen führen nach Ansicht von Fischer zu moderaten Erhöhungen, die zudem in einer Einführungsphase über mehrere Jahre abgefedert würden. In vielen Fällen gebe es sogar deutliche Entlastungen, erläuterte die Bundesvereinigung.

"Clubs und Diskotheken standen vor existenzgefährdenden Erhöhungen. Von einer Existenzgefährdung kann jetzt keine Rede mehr sein. Deshalb ist die jetzige Einigung umso erfreulicher", sagte der Geschäftsführer der Bundesvereinigung, Stephan Büttner. Er rechnet nicht damit, dass Besucher zukünftig mehr zahlen müssen.

Die Zahlungen an die Gema richten sich im Wesentlichen linear nach der Größe der Veranstaltungsfläche, der Zahl der Öffnungstage und nach dem Eintrittsgeld. Je teurer etwa der Eintritt, umso höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Die Dauer der einzelnen Veranstaltung wird entgegen einem früheren Entwurf aber nicht mehr einbezogen.

Auf Konzerte erstreckt sich die neue Regelung nicht; für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif. Die Gema vertritt mehr als 65.000 Musikautoren; die Bundesvereinigung der Musikveranstalter ist nach eigenen Angaben mit etwa 150.000 Mitgliedern der größte Musiknutzerverband in Deutschland.

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